Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

04/2026

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) legte im März 2026 einen Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) vor. Im Zentrum steht dabei die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII („inklusive Lösung“) ab dem 01.01.2028. Ziel ist es, Schnittstellenprobleme zwischen unterschiedlichen Sozialleistungssystemen zu verringern und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Außerdem sollen Unterstützungsleistungen künftig stärker aus einer Hand erbracht, besser aufeinander abgestimmt und leichter zugänglich sein. Leistungen zur Erziehung und Eingliederungshilfe sollen zusammengeführt werden und der Anspruch auf Teilhabe als zentrales Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe soll gestärkt werden.

Der vorgesehene Vorrang von Infrastrukturleistungen vor Leistungen der Hilfen zur Erziehung könnte dazu beitragen, dass bestehende Angebote der Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung gestärkt werden, wenn die Umsetzung dazu führt, dass sie verlässlich finanziert werden. Allerdings wirft die geplante Neuordnung viele Fragen auf, etwa zur konkreten Ausgestaltung, zur Finanzierung sowie zur Sicherstellung individueller Leistungen und Hilfen.

Es haben zahlreiche Verbände zum Referentenentwurf Stellung genommen. Das Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wird in den Stellungnahmen grundsätzlich begrüßt. Kritisch wird insbesondere bewertet, dass der Fokus auf Verwaltungsvereinfachung und Kostendämpfung liege, während zentrale Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte und verlässlich finanzierte Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien unzureichend geregelt seien.

Außerdem wird die Sorge geäußert, dass individuelle Rechtsansprüche von Kindern und Familien zugunsten pauschaler Infrastrukturangebote zurückgedrängt werden. Außerdem wird durch die Öffnungsklausel für Länder befürchtet, dass dies zu Unterschieden in der Leistungserbringung führe.

Hier finden Sie die Links zum Referentenentwurf des BMBFSFJ, die Synopse des Entwurfs mit dem derzeit gelten Regelungen und links zu Stellungnahmen von Verbänden zum Referentenentwurf.


Referentenentwurf des Strukturreformgesetzes

Synopse derzeitige und geplante Regelungen

Stellungnahme BAGFW

Stellungnahme Kinderschutzbund

Stellungnahme Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

Stellungnahme Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Link zu weiteren Stellungnahmen z.B. Kindernetz, Bundesjugendring, VdK und weitere