Mitgliederversammlung

Oberstes Organ des Landesfamilienrates ist die Mitgliederversammlung. Sie entscheidet u.a. über die aus ihrem Kreis gestellten Anträge, verantwortet die inhaltliche Schwerpunktsetzung und beschließt den Haushalt des Landesfamilienrates.

Neben den Delegierten aus den Verbänden können der Mitgliederversammlung bis zu 6 „in Familienfragen besonders fachkundige oder erfahrene Persönlichkeiten“ angehören.

Fachkundige Persönlichkeiten

Die Mitgliederversammlung des Landesfamilienrates kann bis zu sechs Personen, die in Familienfragen besonders sachkundig oder erfahren sind, für die Dauer von drei Jahren berufen. In der gegenwärtigen Amtsperiode (2021 – 2024) sind dies:

  • Prof. Dr. Berthold Dietz, er lehrt Soziologie und Sozialpolitik an der Evangelischen Hochschule in Freiburg
  • Prof. Dr. Johanna Possinger, Professorin für Geschlechterfragen in der Sozialen Arbeit an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg.
  • Erich Stutzer, Volkswirtschaftler und Soziologe, er lehrt an der Hochschule in Ludwigsburg und bringt seine langjährige Erfahrung aus der Familienforschung ein.