Mitgliederversammlung
Oberstes Organ des Landesfamilienrates ist die Mitgliederversammlung. Sie entscheidet u.a. über die aus ihrem Kreis gestellten Anträge, verantwortet die inhaltliche Schwerpunktsetzung und beschließt den Haushalt des Landesfamilienrates.
Neben den Delegierten aus den Verbänden können der Mitgliederversammlung bis zu 6 „in Familienfragen besonders fachkundige oder erfahrene Persönlichkeiten“ angehören.
Fachkundige Persönlichkeiten
Die Mitgliederversammlung des Landesfamilienrates kann bis zu sechs Personen, die in Familienfragen besonders sachkundig oder erfahren sind, für die Dauer von drei Jahren berufen. In der gegenwärtigen Amtsperiode (2024 – 2027) sind dies:
- Prof. Dr. Silke Kaiser, Professorin für Pädagogik der Kindheit an der Evangelischen Hochschule in Freiburg
- Prof. Dr. Johanna Possinger, Professorin für Geschlechterfragen in der Sozialen Arbeit an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg.
- Dr. Stephanie Saleth, Leiterin der Familienforschung im Statistischen Landesamt Baden-Württemberg.