Vertretungen

Landesarbeitsgemeinschaft Impfen Baden-Württemberg

Baden-Württemberg unternimmt seit 2018 einen neuen Anlauf, um regional teils schlechte Impfquoten zu verbessern.

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Die in der Landesarbeitsgemeinschaft Impfen mitwirkenden Vertreter von medizinischen Fachgesellschaften, Standesorganisationen, Gesundheitsfachberufen, Krankenkassen, Patientenorganisationen sowie der Zivilgesellschaft und der Gesundheitsbehörden werden die Impfsituation im Land eingehend analysieren; sie sollen Hinweise auf eine Verbesserung des Impfschutzes als Beitrag für ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters geben. Derzeit steht die (Pflicht zur) Masernimpfung im Fokus.

Der Landesfamilienrat wird in der LAG Impfen durch seine Geschäftsführerin vertreten.

Pressemitteilung „Auftaktsitzung der Landesarbeitsgemeinschaft Impfen“

Bündnis gegen Altersarmut in Baden-Württemberg

"Rente muss zu einem Leben in Würde reichen!"

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Über 30 Sozialverbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche und kirchliche Organisationen in Baden-Württemberg – darunter der Landesfamilienrat – haben sich am 3. April 2017 in Stuttgart zu einem breiten gesellschaftlichen Bündnis gegen Altersarmut zusammengefunden, um für einen Kurswechsel in der Rentenpolitik einzutreten.

Der Landesfamilienrat wird in diesem Bündnis durch den stellvertretenden Vorsitzenden Erich Stutzer vertreten.

buendnis-gegen-altersarmut.de

Bündnis Bildungszeit Baden-Württemberg

Das vom DGB Baden-Württemberg ins Leben gerufene Bündnis Bildungszeit aus 15 Verbänden und Dachorganisationen (darunter der Landesfamilienrat) hat die Einführung des Bildungszeitgesetzes in Baden-Württemberg gefordert und begleitet. Beschäftigte sollen 5 Tage Bildungszeit im Jahr nutzen können, für berufliche, politische Bildung sowie für die Qualifizierung für ein Ehrenamt.

Landesbeirat für Alphabetisierung und Grundbildung

Der 2017 ins Leben gerufene Landesbeirat soll neue Wege in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener ermöglichen.

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Die Mitglieder wollen sowohl die beruflichen Kompetenzen als auch die Alltagskompetenz der Menschen deutlich steigern und sie zur gesellschaftlichen Teilhabe in allen Lebensbereichen einer demokratischen Gesellschaft befähigen. Das Land und 23 Verbände haben eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet mit dem Ziel, den funktionalen Analphabetismus in Baden-Württemberg spürbar zu verringern und das Grundbildungsniveau auszubauen. Der Landesfamilienrat wird darin durch seine Vorsitzende vertreten.

Pressemitteilung „Neuer Landesbeirat für Alphabetisierung und Grundbildung nimmt Arbeit auf“

Stiftung „Familie in Not“ des Landes Baden-Württemberg - Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts -

Die 1981 errichtete Landesstiftung „Familie in Not" hilft werdenden Müttern bei finanziellen Problemen, Müttern mit Mehrlingsgeburten sowie Familien, die durch Krankheit, Tod, längere Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Geburt in Not geraten sind.

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Die Landesstiftung kann Hilfen in vielfältiger Form gewähren, je nach den individuellen Bedürfnissen. Ausgeschlossen sind jedoch Leistungen zur Ablösung von Geschäftsschulden aus einer selbstständigen Tätigkeit, von Forderungen des Bundes, der Länder und Kommunen, von Geldbußen und rückständigen Unterhaltsverpflichtungen oder von Schulden aus dem Erwerb von Wohnungseigentum. Der KVJS bearbeitet die Anträge auf Leistungen. Der Landesfamilienrat wird seit Mai 2018 vertreten von Frau Prof. Althaus, Der Paritätische (Vorsitzende)

kvjs.de/soziales/sonstige-hilfen/stiftung-familie-in-not/

Beirat für "Vereinbarkeit von Beruf und Familie"

wm.baden-wuerttemberg.de/de/arbeit/gleichstellung-in-der-wirtschaft/

Landesbeirat für Armutsbekämpfung und Prävention

Der erste Armuts- und Reichtumsbericht wurde Ende November 2015 vorgelegt.

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Er enthält eine umfassende datenorientierte Analyse der Einkommens- und Lebenslagen der Menschen in Baden-Württemberg mit dem Schwerpunkt Kinderarmut. Der Beirat hatte die Inhalte des ersten Armuts- und Reichtumsberichts gemeinsam mit dem Ministerium erarbeitet und die Erstellung begleitet. Er soll darüber hinaus ein Forum sein, in dem alle Fragen in Zusammenhang mit der Armutsbekämpfung und -prävention mit allen gesellschaftlichen Akteuren breit diskutiert werden können. Ziel ist es, eine „Charta Armutsbekämpfung und -prävention“ zu erarbeiten.

Der Landesfamilienrat wird seit 2017 von seiner Vorsitzenden Prof. Christel Althaus vertreten.

Wohnraum Allianz Baden-Württemberg

Die Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg (einberufen seit 2016 und angesiedelt beim Wirtschaftsministerium), die aus ca. 50 Vertreterinnern und Vertretern der Wohnungs- und Kreditwirtschaft, der kommunalen Spitzenverbände, des Natur- und Umweltschutzes sowie der im Landtag vertretenen Fraktionen besteht, wurde im Juli 2016 gegründet.

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In vier Arbeitsgruppen wurde seither zu den Themen „Finanzierung und Förderung“, „Bauplanungsrecht einschließlich Flächengewinnung“, „Bauordnungsrecht“ sowie „Miet- und Wohnungsrecht“ in mehreren Sitzungen beraten.

Der Landesfamilienrat wird vertreten von Frau Prof. Althaus, Der Paritätische (Vorsitzende)

wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/wohnraum-allianz/

Landesbeirat für Grundbildung und Alphabetisierung

Das Land Baden-Württemberg hat sich der "Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016-2026" von Bund und Ländern angeschlossen, um vornehmlich berufstätige Erwachsene mit Grundbildungsbedarf zu unterstützen und ihre Zahl in den kommenden Jahren deutlich zu reduzieren.

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Der Beirat tagt auf Arbeitsebene ein- bis zweimal pro Jahr und nimmt unter anderem den Arbeitsbericht der Fachstelle entgegen. Die Koordination übernimmt das Kultusministerium zusammen mit der Fachstelle für Grundbildung und Alphabetisierung. Es wird unter Beteiligung aller Mitglieder ein Arbeitsprogramm erstellt.

Vertretung: Prof. Christel Althaus, Vorsitzende

Bündnis für Lebenslanges Lernen (BLLL)

Ziele des Bündnisses, das seit 2011 aktiv ist, sind unter anderem die stärkere Verankerung von Weiterbildung in der Bildungsbiografie eines jeden Einzelnen und die Sicherung des Fachkräftebedarfs, indem durch berufliche Weiterbildung die Qualifikation der Beschäftigten dem künftigen Bedarf angepasst wird.

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Menschen ohne Schulabschluss oder ohne Ausbildung sowie andere bildungsferne Gruppen sollen durch gezielte Angebote, Programme und Maßnahmen eine zweite Bildungschance erhalten. Das „Bündnis für Lebenslanges Lernen“ wird darüber hinaus dazu dienen, die Empfehlungen der Landtags-Enquêtekommission „Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft – berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung“ aus dem Bereich der Weiterbildung umzusetzen. Ein Landesprogramm zur Verbesserung der Weiterbildungsbeteiligung, die Einrichtung eines Innovationsfonds für modellhaftes Lernen und eine bessere Vernetzung der Weiterbildungsberatung sollen realisiert werden. Für den Landesfamilienrat stehen besonders die Eltern- und Familienbildung im Mittelpunkt.

Vertretung: Dietmar Lipkow, Geschäftsführer Lef und Sprecher Netzwerk Familianbildung

fortbildung-bw.de

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

Der Zusammenschluss der öffentlichen und freien Träger sozialer Arbeit ist der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge in Berlin.

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Er ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der nach seiner geltenden Satzung einen Mittelpunkt für alle Bestrebungen auf dem Gebiet der sozialen Arbeit, insbesondere der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und der Gesundheitshilfe in der Bundesrepublik Deutschland bildet. Der Landesfamilienrat BW ist seit 2007 Mitglied.

Die Geschäftsführerin Alexandra Klein ist aktiv im ständigen Arbeitskreis „Familienpolitik“.

deutscher-verein.de

Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Baden-Württemberg

Der Landesverband fördert die Begegnung junger Menschen und Familien aus der ganzen Welt auf Wanderungen und Reisen, ihre Verbundenheit zur Natur und Heimat, ihr Umweltbewusstsein und ihre Gesundheitserziehung sowie Möglichkeiten der Freizeitgestaltung durch Sport, Spiel, Gespräche und gemeinsame Aktionen.

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Die Angebote des Deutschen Jugendherbergswerkes werden zunehmend für Familien attraktiv. Nach der Satzung des DJH entsendet der Landesfamilienrat eine Vertretung in den Hauptausschuss des Deutschen Jugendherbergswerkes, Landesverband Baden-Württemberg, um dort die Interessen von Familien zu vertreten.

Der Landesfamilienrat wird von seinem Vorstandsmitglied, Herrn Jochen Alber, Geschäftsführer der Naturfreunde, LV Baden-Württemberg vertreten

jugendherberge.de

Forum Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement

Landkreistag, Städtetag und Gemeindetag haben in Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales eine Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements gebildet.

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Deren Ziel ist der Aufbau eines Landesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagement in Baden-Württemberg. Das Landesnetzwerk will Städten, Gemeinden, Landkreisen, Verbänden und der Wirtschaft dabei helfen, geeignete Rahmenbedingungen für engagierte Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und zu fördern. Die Stabsstelle Bürgerengagement und Freiwilligendienste im Ministerium für Arbeit und Soziales berät und unterstützt die im Netzwerk mitwirkenden Kommunen, Verbände und Organisationen auf dem Weg zu mehr Bürgerengagement und Bürgerbeteiligung. Die großen Wohlfahrtsverbände sowie landesweite Interessenverbände (z.B. Landesseniorenrat, Landesjugendring, Landesfrauenrat usw.) treffen sich zwei Mal jährlich im Forum Landesnetzwerk. Mit dem Forum wurde eine Plattform geschaffen, in der ein verbands- und institutionsübergreifender Dialog stattfindet. Zukünftig soll das Forum Landesnetzwerk auch die Arbeitsebene für gemeinsame Veranstaltungen und Aktivitäten sein.

Vertretung durch Geschäftsführerin Dr. Alexandra Klein

Bürgerengagement

Landesanstalt für Kommunikation BW (LFK) - Der Medienrat

Der Medienrat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der gesellschaftlich relevanten Gruppen in Baden-Württemberg. § 41 Abs. 1 LMedienG bestimmt jene 28 Organisationen, die in den Medienrat einen Vertretung entsenden.

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Zusätzlich entsendet jede Fraktion im Landtag eine Vertreterin bzw. einen Vertreterin. Vier weitere Vertretungen werden auf Grund von Vorschlägen der Fraktionen vom Landtag im Wege der Verhältniswahl nach dem Höchstzahlverfahren (d’Hondt) gewählt (§ 41 Abs. 2 LMedienG). Der Medienrat besteht aus 36 Mitgliedern.

Der Medienrat nimmt nach § 42 Abs. 1 LMedienG insbesondere die Aufgaben zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Rundfunks und der rundfunkähnlichen Kommunikation wahr. Dies umfasst beispielsweise: Zustimmung zur Zuweisung von Übertragungskapazitäten an private Veranstalter und zu bestimmten Auswahlentscheidungen. Verabschiedung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans der LFK. Empfehlungen zur Medienpädagogik sowie Stellungnahmen zu Fragen des Jugendschutzes. Gemäß § 41 Abs. 4 LMedienG beträgt die Amtszeit der Mitglieder des Medienrats fünf Jahre.

Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen hat der Medienrat einen Haushaltsausschuss, einen medienpädagogischen Ausschuss und einen medientechnischen Ausschuss gebildet (§ 45 Abs. 5 Satz 2 LMedienG). Der Haushaltsausschuss berät den Medienrat in allen Haushaltsfragen, insbesondere gibt er dem Medienrat Empfehlungen für die Aufstellung des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses der LFK. Der medienpädagogische Ausschuss hat die Aufgabe, Empfehlungen zur Medienpädagogik sowie Stellungnahmen zu Fragen des Jugendschutzes vorzubereiten.

Der Landesfamilienrat wird im Medienrat vertreten durch Herrn Rainer Steib; Leiter der Fachstelle Medien der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Er ist gleichzeitig Vorsitzender des Ausschuss‘ Familie und Medien im Landesfamilienrat Baden-Württemberg.

lfk.de

Netzwerk "In einer Schule gemeinsam lernen"

Ein breites Bündnis von kirchlichen und schulischen Initiativen, von Elternorganisationen, Familien- und Jugendverbänden, Parteien und Gewerkschaften aus Baden-Württemberg setzt sich für gemeinsames Lernen aller Kinder bis zur 10. Klasse ein.

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„Alle Kinder und Jugendlichen sollen, unabhängig von Elternhaus, sozialer oder kultureller Herkunft die gleichen Chancen haben und gemeinsam lernen“, ist die Botschaft der Mitglieder des Netzwerks „In einer Schule gemeinsam lernen“. 25 landesweit aktive Organisationen mit mehreren 100.000 Mitgliedern haben sich dem Bündnis angeschlossen. Der Landesfamilienrat wird im Netzwerk von seiner Geschäftsführerin vertreten.

Landesfamilienrat unterstützt Initiative „In einer Schule gemeinsam lernen“

in-einer-schule-gemeinsam-lernen-bw.de

SWR - Südwestrundfunk - Rundfunkrat

Der Landesfamilienrat ist im SWR-Rundfunkrat, im Landesrundfunkrat und in den jeweiligen Hörfunkausschüssen vertreten.

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Die Arbeit der RundfunkrätInnen ist bestimmt vom verfassungsrechtlich geschützten Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieser hat die Verpflichtung, objektiv und umfassend zu informieren und den festgelegten Auftrag nach Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung im Fernsehen, im Hörfunk und im Online-Bereich zu erfüllen. Dazu gehört auch der Auftrag, die Würde des Menschen zu achten und die Jugendschutzrichtlinien einzuhalten. Von besonderer Wichtigkeit sind für uns

1. die kontinuierliche und speziell ausgewählte Programmbeobachtung im Hinblick auf die geltenden Programmgrundsätze,
2. die Beratung in allgemeinen Programmangelegenheiten,
3. das Einbringen von Anregungen und Kritik aus den Reihen des Landesfamilienrats bzgl. der Programme,
4. das Vorantreiben von Themen, die speziell Familien, Eltern und Kinder betreffen.

Vertretung: Frau Prof. Christel Althaus, Vorsitzende

swr.de