Wieder nur die Minimallösung – Anhörung im Rechtsausschuss zur Stiefkindadoption

02/2020

Pressemitteilung djb: Am 29. Januar 2020 findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien (BT-Drucks. 19/15618) statt.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) unterstützt den Entwurf grundsätzlich, hält ihn aber nicht für ausreichend oder gar zielführend. Denn er regelt nur einen Einzelfall und lenkt vom eigentlichen Kernthema, nämlich der Reform des Abstammungsrechts, ab. Dass beispielsweise die Partnerin der Geburtsmutter das Kind nach wie vor als „Stiefkind“ adoptieren muss, ist verfassungsrechtlich bedenklich, da gleichgeschlechtliche Frauenpaare damit anders als heterosexuelle Ehepaare nach einer Samenspende behandelt werden. „Das Wohl des Kindes gebietet es jedoch, dass auch das Kind lesbischer Eltern unmittelbar von Geburt an zwei rechtliche Eltern hat“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Der jetzt vorliegende Regierungsentwurf versäumt die Gelegenheit, eine umfassende Lösung anzugehen und beschränkt sich auf das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Minimum, d.h. verfestigten nichtehelichen Familien die (Stiefkind-)Adoption zu ermöglichen. Verknüpft wird dies mit einer „Bewährungszeit“ von vier Jahren. Die gemeinschaftliche Adoption nichtehelicher Lebenspartner bleibt außen vor.

„Unabhängig davon, dass die Frist den Eindruck von Willkür aufkommen lässt, bleibt es bei einer verpassten Chance, den Lebenswirklichkeiten in Familien gerecht zu werden“, so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der djb-Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften, ergänzend.


Stellungnahme des djb vom 22.01.2020

Stellungnahme des djb vom 01.10.2019

BT-Drucksache 19/15618

Ratgeber “Adoption - Das Adoptionsrecht in Deutschland”