Wer hat, dem wird gegeben – Landesfamilienrat zum Streit um den Kinderfreibetrag
01/2024
Die Diskussion darüber, ob die Bundesregierung den steuerlichen Kinderfreibetrag weiter erhöht, hat in den letzten Tagen an Fahrt aufgenommen.
Die meisten Eltern erhalten monatlich 250 Euro Kindergeld pro Kind ausbezahlt. Eltern mit einem höheren Einkommen können dagegen den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Dieser Teil ihres Einkommens wird dann nicht versteuert. Der finanzielle Vorteil, der sich daraus ergeben kann, beträgt schon jetzt bis zu 350 Euro pro Kind und Monat. Wer also hohes Einkommen hat und deshalb mehr Steuern zahlt, profitiert auch stärker von Entlastungen durch den Kinderfreibetrag.
Das Kindergeld wurde zuletzt 2023 von 219 auf 250 Euro erhöht. Dabei wurde auch der Kinderfreibetrag angehoben, allerdings nicht ganz so stark wie das Kindergeld. Das aber war politisch gewollt, um die Lücke zwischen Auszahlbetrag und Steuerwirkung zu verringern. Der Vorstoß des Finanzministers, Besserverdienenden mit Kindern jetzt wieder mehr steuerliche Entlastung zukommen zu lassen, würde den Abstand erneut vergrößern.
Dazu die Vorsitzende, Christel Althaus: „Der Landesfamilienrat unterstützt es grundsätzlich, wenn Familien höhere Leistungen für ihre Kinder erhalten. Wenn aber der Kinderfreibetrag einseitig erhöht wird, profitieren ausschließlich Gutverdiener. Die steigenden Lebenshaltungskosten belasten aber vor allem Familien mit geringen und mittleren Einkommen.“
Der Landesfamilienrat fordert deshalb, dass vorrangig diese Familie zu entlasten seien, weshalb bei einer weiteren Anhebung des Kinderfreibetrags in jedem Fall auch der Auszahlbetrag des Kindergeldes deutlich erhöht werden muss.
Stuttgart, 25.01.2024