Weiter so: Höhere Steuerentlastung für Alleinerziehende!

06/2020

Berlin, 4. Juni 2020. Die Große Koalition hat sich mit dem Konjunkturpaket darauf verständigt, Alleinerziehende durch höhere Steuerentlastungen zu unterstützen. Für zwei Jahre soll der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 auf 4.000 Euro angehoben werden. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers: „Wir begrüßen, dass die Regierung durch die Steuererleichterungen anerkennt, was Alleinerziehende Tag für Tag leisten: Kinder erziehen und betreuen, das Familieneinkommen verdienen und den Haushalt stemmen. Die Coronakrise hat diese höhere Belastung allerdings nicht verursacht, sondern sie wie in einem Brennglas deutlich gemacht. Da wir mit einer dauerhaften Mehrbelastung von Alleinerziehenden zu tun haben, sollte auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dauerhaft erhöht werden! Insgesamt brauchen wir den Mut für grundlegende Reformen in der Familienbesteuerung, um für Steuergerechtigkeit für Alleinziehende zu sorgen. Der VAMV plädiert für einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteuerung, statt der bestehenden Besteuerung nach Familienform.“ Denn um Alleinerziehende vergleichbar wie Ehepaare zu entlasten, muss der Entlastungsbetrag noch weiter angehoben werden. Mit dem Entlastungsbetrag haben Alleinerziehende am Jahresende maximal 860 Euro mehr im Portmonee. Ehepaare haben durchs Splitting bis zu 17.000 Euro im Jahr mehr zur Verfügung, das finden Alleinerziehende ungerecht. Der VAMV fordert, solange es das Ehegattensplitting gibt, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende an den steuerlichen Grundfreibetrag zu koppeln und regelmäßig anzupassen. Und langfristig eine Individualbesteuerung für alle Hand in Hand mit einer Kindergrundsicherung.