Was kostet der Rechtsanspruch auf Ganztag für Grundschulkinder?

06/2019

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) legt aktuelle Schätzungen zu den Kosten eines bedarfsgerechten Ganztagsangebots für Grundschulkinder durch Schule und Hort vor. Viele Eltern haben derzeit nicht die Möglichkeit, ihre Grundschulkinder in Ganztagsschule oder Hort unterzubringen. Deshalb soll ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt werden. Ein deutschlandweiter Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ist jedoch ein großer Kraftakt, stellen die Forscherinnen und Forscher fest.

Die institutionelle Betreuung für Kinder bis zum Grundschulalter in Deutschland ist massiv ausgebaut worden. Trotzdem übersteigt die Nachfrage nach wie vor das Angebot. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht bereits heute ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Anspruch endet jedoch mit dem ersten Schultag. Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist deshalb ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vorgesehen. Damit soll nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf leichter ermöglicht werden, sondern auch die Förderung aller Kinder und damit die Chancengerechtigkeit verbessert werden.

In: Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe; Quelle: DJI-Informationen


Vollständiger Artikel auf jugendhilfeportal.de