Wandel der Familie und Wohl des Kindes

11/2021

Die Vielfalt der Familie und das Wohl des Kindes mit seiner möglichen Gefährdung stehen oft gemeinsam im Mittelpunkt politischer und rechtlicher Entscheidungen. Dabei bleibt in der Regel dieses Wohl aufgrund seiner inhärenten Normativität unbestimmt oder auf eine nahezu arbiträre Aufzählung dessen, was es ausmachen soll, reduziert. Es geht auch im Folgenden weniger darum, was das Wohl des Kindes ist, nämlich ein sozialer Sachverhalt, sondern vielmehr wie dieser soziale und zugleich als gut bewertete Sachverhalt in Familie, Politik, Recht und schließlich vom Kind selbst benannt wird. Zu beobachten sind Probleme der Grenzziehung und Zurechnung in den Selbstbeschreibungen der Sozialsysteme. Familien orientieren sich an Personen, Politik und Recht an Programmen, wenn sie ein Wohl des Kindes benennen. Hier begründen Normen, dass Kontingenz erschwert und erleichtert wird. Dort steigert „ein rekursives Netzwerk der Beobachtung von Beobachtungen“, das keinen Mittelpunkt kennt, Kontingenz. Die Probleme nehmen zu, wenn das Wohl des Kindes und sein Wohlbefinden, als psychischer Sachverhalt, thematisiert werden, also wie beides in einer modernen Gesellschaft möglich ist, also variiert und doch nicht beliebig ist. Um das angemessen zu begreifen, ist es bedeutsam, den sozialen Wandel der Familie zu verstehen, ihre extensionale und intensionalen Bedeutung zu unterscheiden.


Beitrag in Rechtspsychologie Heft 3/2021, Seite 341 - 375