Vermittlungsausschuss erzielt Einigung zum Ganztag

09/2021

Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern haben sich am 6. September 2021 auf Änderungen am Ganztagsförderungsgesetz geeinigt. Damit kann die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter doch noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. Am 7. September soll bereits der Bundestag über den Vorschlag entscheiden. Der Bundesrat hatte das Gremium in seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 angerufen. Die Länder hatten in ihrem Anrufungsbeschluss eine Reihe von Änderungen an dem vom Bundestag am 11. Juni verabschiedeten Gesetz gefordert, die die Finanzierung des einzuführenden Anspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder betreffen.

Einigung zur Finanzierung: Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden. Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur bis zu 50 Prozent. Neu vorgesehen sind außerdem Evaluationen der Investitionskosten und Betriebskosten in den Jahren 2027 und 2030, nach denen Mehr- und Minderbelastungen der Länder angemessen ausgeglichen werden.

Weiteres Verfahren: Der Einigungsvorschlag geht nun in den Bundestag, der bereits am 7. September darüber entscheiden soll. Bestätigt er den Kompromiss (Anmerkung: und das hat er), könnte der Bundesrat das geänderte Gesetz noch im September abschließend beraten.

Anspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder: Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens 8 Stunden. Dieser soll für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe gelten. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch soll dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.

Quellen: BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 06.09.2021 / Bundesrat vom 06.09.2021