Vereinbarkeitsrichtlinie: EU-weit neue Regelungen für Väter

02/2019

Väter, Mütter und pflegende Angehörige sollen nach dem Willen der Kommission, der Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments gestärkt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden: Zukünftig soll EU-weit eine Vaterschaftsfreistellung (paternity leave) nach der Geburt eines Kindes von mindestens 10 Tagen eingeführt werden, welche in der Höhe des Krankengeldes vergütet wird. Auch bei den bezahlten Auszeiten für erwerbstätige Eltern (parental leave) gibt es Verbesserungen. Zukünftig wird es als Minimalstandard in der EU pro Elternteil Anspruch auf vier Monate Auszeit geben, von denen zwei Monate nicht übertragbar sind und vergütet werden.

Eine EU-weite einheitliche Systematik für die Elternzeit- und Elterngeldregelung wurde allerdings nicht festgesetzt. Die Höhe der Vergütung können die Mitgliedsstaaten nun selbst festlegen. Ursprünglich war eine einheitliche Regelung auf dem Niveau des Krankengeldes und ein Anrecht auf jeweils vier nicht übertragbare bezahlte Monate Auszeit für Mutter und Vater vorgesehen.


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