Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige

05/2019

Mit Angeboten zur Unterstützung im Alltag (kurz: Unterstützungsangebote) sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in der häuslichen Pflege unterstützt und entlastet werden. Dieser Anspruch wurde in § 45a in das SGB XI aufgenommen; die Regelung ist in Baden-Württemberg mit einer Unterstützungsangebote-Verordnung konkretisiert.

Wesentliches Element ist hier das Engagement qualifizierter Ehrenamtlicher unter der Anleitung einer Fachkraft. Diese Unterstützungsangebote (UstA) können dabei ganz unterschiedlich sein: neben Betreuungsgruppen für bspw. Menschen mit Demenz oder chronisch psychischen Erkrankungen, gibt es auch häusliche Aktivierungs- und Betreuungsangebote oder Gruppenangebote im Sinne von Nachmittags- und Abendcafés bzw. Tagesausflügen. Teilweise sind auch der „Urlaub ohne Koffer“ oder weitere Freizeitangebote anerkannt. Die Anerkennung eines Unterstützungsangebot ist die Voraussetzung dafür, dass Sie die Kosten für diese Angebote von der Pflegeversicherung erstattet bekommen können. Wer sich näher über dieses Angebot informieren möchte, kann mit der neu eingerichteten Fachstelle Kontakt aufnehmen.

Kleine Kritik: Familien mit (schwer) behinderten Kindern scheinen hier noch zu wenig im Blick, obwohl das Unterstützungsangebot doch auch für sie gilt.


Flyer Fachstelle Unterstützungsangebote.