Unterhalt: Ab Januar mehr Geld für Trennungskinder

12/2020

Zum neuen Jahr steht Kindern getrennter Eltern mehr Unterhalt zu: Sowohl die Bedarfssätze für Minderjährige als auch für Volljährige werden zum Jahreswechsel angehoben. Kinder getrennter Eltern erhalten demnächst mehr Unterhalt. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Dienstag bei der Vorstellung der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ mit. Die seit 1962 bundesweit eingesetzte Richtlinie hat zwar keine Gesetzeskraft. Sie hilft den Familiengerichten jedoch bei der Bemessung eines angemessenen Kindesunterhalts.

Mindestunterhalt steigt um bis zu 31 Euro

Der Mindestunterhalt wird demnach für Kinder bis fünf Jahre um 24 auf 393 Euro steigen. Kinder zwischen sechs und elf Jahren haben dann Anspruch auf 451 Euro – 27 Euro mehr als bislang. In der dritten Altersgruppe bis zur Volljährigkeit sind es 528 Euro – ein Plus von 31 Euro.

Die Sätze beziehen sich jeweils auf die niedrigste Einkommensgruppe der Unterhaltspflichtigen bis 1.900 Euro netto. Für höhere Einkommen weist die Tabelle höhere Beträge aus.

Keine Erhöhung für Studierende und beim Selbstbehalt

Auch die Bedarfssätze für volljährige Trennungskinder würden angepasst, teilte das OLG, das die Tabelle seit 1979 herausgibt, mit. Der Anspruch Studierender, die nicht bei ihren Eltern lebten, bleibe hingegen unverändert bei 860 Euro. Anpassungen seien auch beim sogenannten „Selbstbehalt“, der Unterhaltspflichtigen für ihren eigenen Bedarf zusteht, nicht vorgesehen.

Demnach stehen Nicht-Erwerbstätigen weiterhin 960 Euro Selbstbehalt zu, Erwerbstätigen 1.160 Euro – ausgehend von einer Warmmiete von 430 Euro. Der Betrag kann erhöht werden, wenn die Wohnkosten diesen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind.


Düsseldorfer Tabelle