Und die Familie? Bewertungskriterien für eine Reform des SGB VIII aus der Sicht der erzieherischen Hilfen

06/2020

Bewertungskriterien für eine Reform des SGB VIII aus der Sicht der IGfH In Vorbereitung auf den Gesetzentwurf für die Weiterentwicklung des SGB VIII hat der Vorstand der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) gemeinsam mit verschiedenen Kolleg*innen zu den zentralen Themenfeldern einer SGB VIII-Reform die aus Sicht der IGfH bedeutsamen fachlichen Anliegen formuliert und Kriterien zur Einschätzung des kommenden Gesetzentwurfes festgehalten. Die IGfH stellt dabei zunächst einige generelle Anforderungen auf, konzentriert sich dann auf den Themenkomplex „Unterbringung junger Menschen außerhalb ihrer Familie, Kinderrechte und Kinderschutz“ und verweist anschließend auf drei weitere Themenfelder, die in den Kontext einer Reform des SGB VIII gehören, die jedoch in den Diskussionen bisher oft randständig blieben. Das Papier „Bewertungskriterien für eine Reform des SGB VIII aus der Sicht der IGfH“, das am 03. Juni 2020 veröffentlicht wurde, soll zur Fachdiskussion auch jenseits der rechtlichen Regelungen aufrufen.

Anmerkung Landesfamilienrat: Was in der letzten versuchten und in der gegenwärtigen „großen Reform“ des SGB VIII weiterhin nicht vorangebracht bzw. weiterentwickelt wird, ist der gesamte Bereich der Familienförderung / Erziehung in der Familie. Zur Erinnerung:

Als das SGB VIII (KJHG) 1992 das bis dahin geltende JWG ablöste, wurde der Anspruch formuliert, es sei ein Gesetz für Kinder, Jugendliche und Familien. Damit wurde u.a. die Forderung nach einem eigenständigen Familienhilfegesetz (im Sinne eines Familienförderrechts) beendet, das es bis heute nicht oder nur als Grundlage für die Schwangeren(konflikt)beratung gibt (Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz) gibt. Der Inhalt des § 16 SGB VIII (Familienbildung, Familienerholung, Familienberatung) hat deshalb immer noch gewissermaßen Freiwilligkeitscharakter. Das muss sich nach Auffassung des Landesfamilienrates dringend ändern und hier sehen wir auch eine wichtige Gestaltungsaufgabe des Landes und der Kommunen


Bewertungskriterien für eine Reform des SGB VIII aus der Sicht der IGfH

Stellungnahme auf igfh.de