Umsetzung der Kindergarantie: Empfehlungen der AGF für den Bereich „Ernährung“
12/2021
Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) legt Empfehlungen zum Themenbereich „Ernährung“ der EU Child Guarantee vor. Die Empfehlungen richten sich an den nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Child Guarantee in Deutschland. Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten eine „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee bzw. Kindergarantie) beschlossen. Sie ist eine Initiative, um bedürftige, von Teilhaberisiken bedrohte Kinder in der EU zu unterstützen. Die zielgruppenorientierte Child Guarantee ist dabei in die universell an alle Kinder gerichtete europäische Kinderrechte-Strategie eingebettet.Ziel der Child Guarantee ist es, „soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird, und dadurch auch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.“
Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) begrüßt die Initiative und sieht in ihr eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut in Deutschland und Europa zu verstärken. Sie begleitet den Umsetzungsprozess der Child Guarantee mit einer Fachgesprächs-Reihe, in der die einzelnen Themenbereiche auf die deutsche Situation analysiert und Vorschläge für eine Verbesserung der Situation diskutiert werden. Aus den Gesprächen entwickelt sie Empfehlungen für die nationale Umsetzung der Kindergarantie. Diese Empfehlungen veröffentlicht die AGF im Verlauf des kommenden halben Jahres. Die ersten Empfehlungen betreffen den Bereich der „Ernährung“. Hierzu hat die AGF am 31. Mai in Zusammenarbeit mit der plattform ernährung und bewegung (peb) ein Fachgespräch durchgeführt.