Teilzeitausbildung für Alleinerziehende, Mütter mit Kindern in Bedarfsgemeinschaften und Pflegende

06/2025

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat einen Förderaufruf zur Teilzeitausbildung veröffentlicht.
Ziel der Förderung ist die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitsuchenden, insbesondere für junge Menschen, vor allem durch die Umsetzung der Jugendgarantie, für Langzeitarbeitslose und auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen sowie für Nichterwerbspersonen, und Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft.
Die Projektanträge können bis zum 21. Juli 2025 eingereicht werden. In enger Abstimmung mit dem Sozialministerium bietet das Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg den geförderten Projektträgern Maßnahmen zur fachlichen Programmkoordination, Qualitätssicherung und Ergebnistransfer im Rahmen des Förderprogramms an.

Weitere Informationen und die Unterlagen und Formulare des Förderaufrufs finden Sie hier:


Informationen und Unterlagen