SVR: Neuregelung zum Familiennachzug lässt viele Fragen offen

06/2018

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) äußert sich ausführlich zum vorliegenden Entwurf einer Neuregelung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Der Entwurf setzt die Einigung der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag um, die vorsieht, dass ab August 2018 Mitgliedern der Kernfamilien von subsidiär Schutzberechtigten die Möglichkeit des legalen Zuzugs gewährt wird.

Die Bundesregierung will den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten neu regeln. Das erfordert einen Ausgleich zwischen dem staatlichen Interesse an Migrationssteuerung und -begrenzung im Sinne der Aufnahmefähigkeit des Landes auf der einen Seite und dem Grundrecht auf Familie auf der anderen, auch wenn letzteres kein Individualrecht auf Familiennachzug begründet.rundsätzlich wieder eröffnet, mit Blick auf die Aufnahmefähigkeit der Bundesrepublik aber auf 1.000 Personen pro Monat beschränkt wird.

Der Sachverständigenrat begrüßt zwar die Möglichkeit des legalen Zuzugs – für eine begrenzte Zahl von Familienangehörigen – hat aber auch Kritik und erwartet viele Unsicherheiten bei der Umsetzung. Für den erhöhten Prüfaufwand brauche es u.a. mehr Personal.


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