Studie des Deutschen Jugendinstituts: 37 Prozent der Kinder erhalten zu wenig Unterhalt

06/2021

Mehr als ein Drittel aller unterhaltsberechtigten Kinder von Alleinerziehenden erhalten einer Studie zufolge keinen oder zu niedrigen Unterhalt vom anderen Elternteil. 37 Prozent der Kinder, für die Unterhaltszahlungen festgelegt wurden, erhalten sie nicht, wie eine am Mittwoch veröffentlichte Untersuchung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) in München ergab. Die Forscher fordern mehr Unterstützung für Alleinerziehende und deutliche Nachbesserungen beim staatlichen Unterhaltsvorschuss.

Laut Statistischem Bundesamt war in Deutschland 2017 knapp jede fünfte Familie mit minderjährigen Kindern alleinerziehend. In diesen „Ein-Eltern-Familien“ lebten neun von zehn Kindern überwiegend bei ihrer Mutter. Der andere Elternteil ist in der Regel gegenüber seinem Kind zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Etliche Personen kommen dieser Pflicht jedoch nicht nach.

„Für die kindliche Entwicklung und das Wohlergehen der Kinder spielt die sozioökonomische Situation der Familie eine entscheidende Rolle“, sagt DJI-Studienautorin Sandra Hubert. Bleibe die Unterhaltszahlung aus, habe das negative Folgen. „Alarmierend“ nannte sie auch, dass nur knapp jedes vierte Kind von Alleinerziehenden einen Unterhalt bekommt, dessen Höhe dem Mindestunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle entspricht. Diese legt die Höhe der Ansprüche gestaffelt nach dem Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes fest.

Die Ursachen für den Zahlungsausfall ihrer Expartner erklärten die Alleinerziehenden meist damit, dass der andere Elternteil wirtschaftlich nicht leistungsfähig sei: 64 Prozent sprechen von einem sehr geringen Einkommen des Expartners. 48 Prozent der Befragten, deren Kinder nicht den vollständigen Unterhalt erhalten, gaben an, dass der andere Elternteil sich „weigert“, den Verpflichtungen nachzukommen. Hubert fordert, Alleinerziehende bei der juristischen Klärung und Durchsetzung besser zu unterstützen. Und sie fordert Nachbesserungen bei der Bezugsdauer und der Berechnung des Unterhalts.


Ausführlicher im ev. Sonntagsblatt