Streit um bayerisches Familiengeld nimmt an Schärfe zu

02/2019

Der Streit zwischen Bayern und Berlin um das bayerische Familiengeld nimmt wieder an Schärfe zu: Am Freitag (25.01.) kündigte die Landesregierung die Vorbereitung einer Klage gegen den Bund an. Die wochenlangen Verhandlungen mit dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium hätten leider zu keinem Konsens geführt, bedauerte die bayerische Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU). Seit vergangenem September zahlt Bayern Familien für jedes Kind im Alter von zwei bis drei Jahren 250 Euro pro Monat. Der Streit geht darum, ob diese Leistung bei armen Familien auf Hartz IV angerechnet werden muss. Das Bundesarbeitsministerium ist dieser Ansicht, München nicht. Wegen der unterschiedlichen Zuordnung der Jobcenter führt das in der Praxis auch in Bayern dazu, dass einigen Anspruchsberechtigten das Familiengeld von anderen Sozialleistungen abgezogen wird und sie daher nicht davon profitieren. Während die Staatsregierung unter Berufung auf ein Rechtsgutachten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Verweigerungshaltung vorwirft,

sehen die Grünen im Bayerischen Landtag eine Mitverantwortung bei CSU und Freien Wählern. Das Gesetz zum bayerischen Familiengeld sei „handwerklich schlecht gemacht“, kritisierte die Sozialpolitikerin Kerstin Celina. Auch ohne diesen Streit komme das Familiengeld nicht, wie von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) behauptet, allen zugute, fügte sie hinzu. So seien Pflegeeltern von 625 Kindern vom Bezug ausgeschlossen. Das bayerische Gesetz sieht vor, dass das Familiengeld nur an Eltern ausgezahlt wird, die ihr Pflegekind auch adoptieren wollen. Das sei aber bei der Mehrzahl der Pflegekinder nicht der Fall, sagte die Grünen-Politikerin und forderte eine Nachbesserung. (KNA-Presseschau: 28.01.2019)

Anmerkung: Man kann am bayerischen Familiengeld vielleicht das eine oder andere bemängeln, aber die Landesregierung will es ausdrücklich auch Familien im Transferleistungsbezug zukommen zu lassen. Das ist gut so und damit wäre es eine der wenigen Familien-Leistungen, die nicht auf Hartz IV angerechnet werden. Dass diese nun vom Ministerium für Arbeit und Soziales – nicht ohne eine gewisse Häme – „zerschossen“ wird, indem der Sozialminister auf Anrechnung besteht, ist ganz und gar nicht im Sinne der (bayerischen) Familien.