Sternenkinder – Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
07/2023
Wenn ein Kind nicht lebend zur Welt gebracht wird, kann dies für die Betroffenen physisch, aber auch psychisch sehr belastend sein. Aus Sicht vieler Betroffener würden diese Belastungen bei den gesetzlichen Vorgaben für einen Anspruch auf Mutterschutz nicht hinreichend berücksichtigt. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist nunmehr vorgesehen, die Grenze für einen Mutterschutzanspruch auf die 20. Schwangerschaftswoche herabzusetzen und somit auszuweiten.
Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn bei einem Kind nach der Trennung vom Mutterleib weder das Herz geschlagen noch die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat und die Beendigung der Schwangerschaft vor der 24. Woche erfolgt und das Körpergewicht des Kindes unter 500 Gramm liegt. Bei einer Beendigung der Schwangerschaft nach der 24. Woche oder mit einem höheren Körpergewicht handelt es sich um eine Totgeburt. Diese Grenzziehung zwischen einer Tot- und einer Fehlgeburt beruht auf einer Empfehlung der WHO aus dem Jahr 1977, die in das deutsche Recht übernommen wurde. Nicht lebend geborene Kinder werden oft auch als „Sternenkinder“ bezeichnet.
Die aus der ambulanten und stationären Versorgung bekannten aktuellen Zahlen zeigen, dass es im Jahr 2021 in Deutschland 39.762 registrierte Schwangerschaften mit abortivem Ausgang gab. Die Dunkelziffer könnte allerdings deutlich höher sein. Exakte Daten zur Anzahl der Fehlgeburten gibt es nicht. Dies liegt insbesondere daran, dass sie zu einem großen Teil in den ersten Schwangerschaftswochen ohne Symptome verlaufen und teilweise als Menstruationszyklus gedeutet werden. Des Weiteren besteht für eine Fehlgeburt im Gegensatz zu einer Totgeburt keine standesamtliche Meldepflicht. Obwohl der frühe Tod eines Kindes für viele Frauen traurige Realität wird, handelt es sich nach wie vor eher um ein Tabuthema in der Gesellschaft. Viele Frauen wissen aufgrund des fehlenden öffentlichen Diskurses oft nicht, welche Möglichkeiten oder Rechte sie in dieser belastenden Situation haben.
In einer kurzen Ausarbeitung hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags das Thema aufbereitet, s. Link.