Stellungnahme des Landesfamilienrates zur aktuellen Diskussion um Gebührenbefreiung bei der Tagesbetreuung für Kinder

02/2020

Mit der gestiegenen Anerkennung der Kindertagesbetreuung als Bildungsort wird auch der kostenfreie Besuch einer KiTa oder der Kindertagespflege diskutiert. So hat die SPD im Jahr 2019 ein Volksbegehren dazu ins Leben gerufen, über dessen Zulässigkeit aktuell der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entscheidet. Die Frage einer Gebührenbefreiung in der Kindertagesbetreuung diskutiert der Landesfamilienrat Baden-Württemberg aus verschiedenen Blickwinkeln, die eine Positionierung dafür oder dagegen nicht zum alleinigen Ziel haben können. In der differenzierten Stellungnahme werden vor allem diese Aspekte herausgearbeitet:

  • Gute Bildung und Betreuung sind grundlegend für die Chancengerechtigkeit beim Aufwachsen von Kindern und dürfen weder vom Einkommen noch vom Wohnort der Eltern abhängen.
  • Eltern müssen finanziell entlastet werden – auch bei den KiTa-Gebühren. Dazu schlägt der Landesfamilienrat ein einheitliches System der sozialen Staffelung von Elternbeiträgen vor und fordert dafür eine verbindliche Vorgabe des Landes.
  • Eine Abschaffung von Elternbeiträgen darf weder mit Abstrichen an der Qualität der Kinderbetreuung noch mit Einschränkungen in der Trägerautonomie und -vielfalt verbunden sein. Elterninteressen dürfen nicht gegen Trägerinteressen ausgespielt werden.

Stellungnahme des Landesfamilienrates zur aktuellen Diskussion um Gebührenbefreiung bei der Tagesbetreuung für Kinder