Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Europäischen Garantie für Kinder und zur Erstellung des deutschen Aktionsplans

12/2021

Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten die Einführung einer „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee) beschlossen. Diese hat das Ziel, arme und armutsgefährdete Kinder in der EU zu unterstützen. Jedes Kind in Europa soll Zugang zu den Ressourcen haben, die es für sein Wohlergehen und seine Entwicklung benötigt. Dazu gehört die Teilhabe von Kindern an kostenloser medizinischer Versorgung, unentgeltlicher Bildung, kostenlosen Betreuungseinrichtungen, angemessenen Wohnverhältnissen und geeigneter Ernährung inklusive eines kostenlosen Mittagessens. Diese Schwerpunkte sind mit einzelnen weiteren Indikatoren unterfüttert.

Mit der Kindergarantie sollen die europäischen Mitgliedstaaten eine Einschätzung der Situation der Kinder bzgl. der unterschiedlichen thematischen Schwerpunkte vorlegen und wirksame Maßnahmen ergreifen. Die Umsetzung erfolgt somit überwiegend auf nationaler Ebene. Innerhalb von neun Monaten nach Annahme der Ratsempfehlung sollen die Regierungen nationale Aktionspläne zur Umsetzung vorlegen.

Die Initiative bietet somit eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut in Deutschland und Europa zu verstärken. Mit ihr geht die Hoffnung und Erwartung einher, dass die Bekämpfung von Kinderarmut neue Impulse erhält.

Der Deutsche Verein (und natürlich auch die Familienverbände, s. Anlage) begrüßt die Initiative der Europäischen Union, die nun einer engagierten Umsetzung in den Mitgliedstaaten bedarf. Er bringt mit der Stellungnahme seine Positionen und Forderungen für die Erstellung des deutschen Aktionsplans ein.


Informationen auf der Seite der AG-Familie (AGF)

Stellungnahme DV zur EU-Kindergarantie