Stellungnahme des deutschen Vereins zum Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes

07/2024

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat zum Referentenentwurf für ein zweites Jahressteuergesetz Stellung genommen. Der Referentenentwurf umfasst unter anderem die Erhöhung der steuerlichen Kinderfreibeträge für 2025 und 2026, die Anhebung des Kindergeldes für 2025 sowie die Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV.

Der deutsche Verein begrüßt die Anpassungen der Kinderfreibeträge und betont die Notwendigkeit einer gleichzeitigen Anpassung des Kindergeldes ab 2026. Er weist darauf hin, dass auch Familien mit geringem oder ohne Einkommen nicht vernachlässigt werden dürfen und fordert die rasche Umsetzung des Kindersofortzuschlags.
Darüber hinaus fordert der Deutsche Verein eine Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche als Grundlage für alle Sozialsysteme und kritisiert die bisherige Untätigkeit der Regierung in diesem Bereich. Der Deutsche Vereins sieht durch die aktuellen Entwicklungen die Umsetzung einer Kindergrundsicherung in dieser Legislaturperiode als fraglich an. Die Ziele, die mit der Verwirklichung der Kindergrundsicherung verbunden sind – insbesondere die wirksame Bekämpfung von Kinderarmut, aber auch die Vereinfachung, Bündelung und Entbürokratisierung – bleiben im Fokus und werden als unverzichtbar angesehen.
Die Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV wird als Schritt zu mehr Fairness in der Besteuerung von Ehegatten begrüßt. Der deutsche Verein wünscht sich auch hier, dass eine raschere Umsetzung erfolgt (vor 2030).

Die vollständige Stellungnahme des Deutschen Vereins können Sie mit dem folgenden Link anschauen:


Stellungnahme Deutscher Verein Jahressteuergesetz