Stellungnahme der eaf Württemberg zum Abstimmungsergebnis beim Kirchlichen Gesetz zur öffentlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

01/2018

Enttäuscht nimmt die eaf Württemberg zur Kenntnis, dass es in der Ev. Landeskirche in Württemberg weiterhin keine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare geben wird. Der Gesetzentwurf, der auf die vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Paaren und eine Änderung der Trauordnung abzielte, fand keine Mehrheit.

Auch der vom Oberkirchenrat eingebrachte Gesetzentwurf, der eine neue Amtshandlung „anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts, der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe“ vorsieht, verfehlte die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die eaf Württemberg bedauert das sehr und ist enttäuscht darüber, dass gleichgeschlechtlichen Paaren in der Württembergischen Landeskirche weiterhin verwehrt bleibt, ihre Beziehung zueinander in einem öffentlichen Gottesdienst unter Gottes Segen zu stellen. Wir befürchten, dass dieser Beschluss die Benachteiligung und die Diskriminierung homosexueller Menschen und Paare unterfüttert. Hier wäre die Öffnung der Kirche ein wichtiges Signal gewesen.

Die eaf Württemberg will sich auch weiterhin für eine Öffnung der ev. Landeskirche, für Vielfalt und gegen Diskriminierung einsetzen.