Statt Betreuungs- und Landeserziehungsgeld: Bayerisches Familiengeld kommt

05/2018

Bayerns Ministerpräsident Söder reformiert die Familienförderung im Freistaat: Statt Betreuungsgelds und des Landeserziehungsgelds sollen Eltern von ein- bis zweijährigen Kindern künftig ein Familiengeld bekommen – egal, wie ihre Kinder betreut werden. Kindergärten bleiben dafür gebührenpflichtig.

In seiner mit Spannung erwarteten ersten Regierungserklärung als bayerischer Ministerpräsident kündigte Söder im Landtag an, das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld abzuschaffen – und dafür ein neues bayerisches Familiengeld einführen.

Ob Eltern ihre Kinder daheim betreuen oder in eine Kita geben: Für beide Wege gelte, man dürfe sie nicht gegeneinander ausspielen und den Eltern ständig ein schlechtes Gewissen machen, betonte Söder. „Das Familiengeld ist unabhängig von Einkommen und vor allem von der Art der Betreuung.“
250 Euro pro Kind im Monat

In Zukunft soll es für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr monatlich 250 Euro geben. Auf die gesamte Zeit macht das 6.000 Euro. Ab dem dritten Kind bekommen Eltern jeden Monat 300 Euro, also insgesamt 7.200 Euro. „Wir schaffen damit maximale – und das erste Mal echte – Wahlfreiheit für junge Familien,“ betonte der Ministerpräsident. „Wir werden in diesem Jahr zeigen, was uns Familien Wert sind und sie werden die Unterstützung bekommen.” Das Familiengeld soll bereits im September kommen.

Keine kostenfreien Kindergärten

Kindergärten in Bayern sollen laut Söder gebührenpflichtig bleiben. Der Ministerpräsident versprach aber, die Qualität der Kinderbetreuung im Freistaat zu verbessern.

Die Forderung einer kostenfreien Kinderbetreuung dürfte damit zu einem der Wahlkampfthemen der SPD, Freien Wähler und Grünen werden.

Betreuungsgeld war CSU-Wahlkampfschlager

Für das umstrittene Betreuungsgeld – von seinen Gegnern als „Herdprämie“ verspottet – hatte die CSU auf Bundesebene jahrelang gekämpft. 2012 wurde es mit den Stimmen der damaligen schwarz-gelben Koalition im Bundestag beschlossen, 2013 trat es in Kraft. Im Sommer 2015 urteilte jedoch das Bundesverfassungsgericht, dass das bundesweite Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt. Daraufhin wurde es in Bayern als Landesleistung eingeführt.

Lob für das Betreuungsgeld

Anspruch auf das bayerische Betreuungsgeld hat, wer seine Hauptwohnung in Bayern hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und für dieses Kind keinen Platz in der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung in Anspruch nimmt. Das Betreuungsgeld beträgt 150 Euro monatlich für jedes Kind. Die Eltern können es vom 15. bis zum Ende des 36. Lebensmonats ihres Kindes beziehen.

Noch im vergangenen Sommer lobte die damalige bayerische Familienministerin Emilia Müller (CSU) das bayerische Betreuungsgeld als einen Erfolg und „eine Bestätigung unserer Familienpolitik“. Mehr als 150.000 Anträge seien im ersten Jahr bewilligt worden. „Wir unterstützen alle Eltern, egal, wofür sie sich entscheiden: sie können entweder die öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen oder das Betreuungsgeld. Bayerische Mütter und Väter wissen diese Wahlfreiheit zu schätzen.“

Das Landeserziehungsgeld gibt es bislang parallel, aber nur dann, wenn die Eltern nicht oder nicht voll erwerbstätig sind und wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.