Statistik: Zwei von drei Müttern arbeiten Teilzeit, aber nur jeder 14. Mann

03/2022

Wiesbaden (KNA) Nach Angaben des Statistischen Bundesamts haben 2020 zwei von drei erwerbstätigen Müttern (65,5 Prozent) in Teilzeit gearbeitet, aber nur jeder 14. Vater (7,1 Prozent). Die Quoten bei der Arbeit in Teilzeit haben sich nach Angaben der Statistiker seit 2010 wenig verändert. Damals lagen sei bei 64,2 Prozent bei den Müttern und 5,4 Prozent bei den Vätern.Insgesamt seien drei von vier Müttern (74,9 Prozent) erwerbstätig gewesen. 2010 seien es noch 69,3 Prozent gewesen. Der Anteil der erwerbstätigen Väter sei seit 2010 nahezu konstant geblieben und lag 2020 bei 90,2 Prozent.

Laut Bundesamt ist die Teilzeitquote von Müttern jüngerer Kinder in Deutschland besonders hoch im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten: 69,3 Prozent der erwerbstätigen Frauen mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren arbeiteten 2020 in Teilzeit, im EU-Durchschnitt waren es 33,9 Prozent. Damit liegt Deutschland auf Platz 2 hinter den Niederlanden (82,3 Prozent. Zum Vergleich: Väter in Deutschland in derselben Situation reduzieren ihre Arbeitszeit nur selten (7,6 Prozent), aber ebenfalls häufiger als im EU-Durchschnitt (5,6 Prozent).

Mit mindestens einem Kind unter einem Dach lebten 2020 zwei von fünf Frauen im erwerbsfähigen Alter (40,6 Prozent). Darunter waren 6,9 Prozent Alleinerziehende, die übrigen lebten mit Partner oder Partnerin zusammen. Bei Männern im selben Alter von 15 bis unter 65 lebte nur ein Drittel (33,5 Prozent) in einem Haushalt mit mindestens einem Kind. Während der Corona-Pandemie war nach Angaben des Bundesamts nicht nur das Vereinbaren von Beruf und Kinderbetreuung für viele Frauen eine Herausforderung. Außerdem seien sie auch wegen ihrer Berufe überdurchschnittlich stark belastet gewesen, etwa wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos. (…). Außerdem war den Statistikern zufolge fast jede fünfte Frau in Deutschland (19,2 Prozent) 2020 von Armut bedroht. Bei Männern lag die Armutsgefährdungsquote mit 17,7 Prozent etwas niedriger.

Eine Person gilt als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2020 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person bei 1.173 Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.463 Euro.