Statistik: Kinderbetreuung kostet im Schnitt 1.310 Euro pro Jahr
10/2021
Wiesbaden (KNA) Eltern zahlen im Schnitt rund 1.310 Euro jährlich für die Betreuung ihrer Kinder. Das geht aus Zahlen für 2017 hervor, die das Statistische Bundesamt am Donnerstag auf Basis einer neuen Sonderauswertung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik veröffentlicht hat. Diese Ergebnisse seien aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar, hieß es.
Die Angaben beziehen sich demnach ausschließlich auf die 3,2 Millionen Kinder unter 14 Jahren, deren Eltern 2017 Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung angegeben haben. Das waren 38 Prozent aller Kinder dieser Altersgruppe, für die eine Anlage „Kind“ abgegeben wurde. Zu den steuerlich absetzbaren Betreuungskosten gehören neben Beiträgen für Kindertageseinrichtungen unter anderem auch Ausgaben für Tagesmütter beziehungsweise -väter oder Au-pairs.
Die Kinderbetreuung hängt dabei stark vom Alter der Kinder ab. Bei den unter 3-Jährigen gaben Eltern für 29 Prozent der Kinder Betreuungskosten in der Steuererklärung 2017 an. Bei den 3- bis 5- Jährigen waren es gut zwei Drittel (68 Prozent) – trotz teilweise beitragsfreier Kindergartenjahre. Im Grundschulalter (6 bis 10 Jahre) wurden 44 Prozent und von 11 bis 13 Jahren noch 10 Prozent der Kinder beitragspflichtig betreut.
Die jeweils geltend gemachten Kosten sind laut den Statistikern im Krippenalter am höchsten. Bei den unter 3-Jährigen zahlten Eltern für Betreuungskosten durchschnittlich 1.710 Euro jährlich. Bei Kindern zwischen 3 und 5 Jahren betrugen die steuerlich geltend gemachten Betreuungskosten im Schnitt 1.630 Euro. Sie sanken mit steigendem Alter kontinuierlich. Bei den 6- bis 10-Jährigen betrugen sie 940 Euro, bei den 11- bis 13-Jährigen nur noch 760 Euro im Jahr.
Ebenso steigt mit dem Einkommen der Eltern sowohl der Anteil der Kinder mit Betreuungskosten als auch die Höhe der geltend gemachten Kosten. Bei einem Einkommen von unter 20.000 Euro im Jahr wurden für 22 Prozent der Kinder Betreuungskosten in Höhe von durchschnittlich rund 1.000 Euro geltend gemacht. Verdienten die Eltern mehr als 100.000 Euro, wurde rund die Hälfte der Kinder (49 Prozent) kostenpflichtig betreut, bei Kosten von rund 1.740 Euro. Das liege unter anderem daran, dass sich Gebühren für Kinderbetreuung häufig am Einkommen orientieren. Zugleich haben Gutverdienende eher die Möglichkeit, Betreuungsangebote zu finanzieren.