Starke-Familien-Gesetz in Kraft

07/2019

Mit dem verbesserten Kinderzuschlag (KiZ), dem Zuschlag zum Kindergeld, ist heute (1. Juli) die erste Stufe des Starke-Familien-Gesetzes in Kraft getreten. Zusammen mit den Verbesserungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe ist es das Ziel, Familien mit kleinen und zum Teil auch mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen und das Existenzminimum jedes Kindes zu sichern. Von dem Gesetz können insgesamt vier Millionen Kinder profitieren, allein zwei Millionen vom reformierten KiZ – bisher waren 800.000 Kinder anspruchsberechtigt.

Neugestaltung des Kinderzuschlags: Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die erwerbstätig sind, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Er sorgt dafür, dass diese Familien nicht wegen ihrer Kinder auf den Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) angewiesen sind. Der Kinderzuschlag wird in zwei Schritten neugestaltet: Zum 1. Juli 2019 wird er von jetzt maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht, für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert.

Zum 1. Januar 2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen und Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen und sie können von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen etwas mehr behalten. Wer mehr arbeitet, hat also mehr in der Tasche. Der Kinderzuschlag wird so gerechter. Zudem wird ein erweiterter Zugang zum Kinderzuschlag für Familien geschaffen, die in verdeckter Armut leben, das heißt Leistung nach dem SGB II nicht nutzen, obwohl sie einen Anspruch haben.

Leistungen für Bildung und Teilhabe: Wo Kinder und Jugendliche aufgrund des geringen Einkommens ihrer Familien in besonderer Weise von Ausschluss bedroht sind, eröffnet das Bildungs- und Teilhabepaket Chancen auf Teilhabe. Zum 1. August 2019 wird das Bildungs- und Teilhabepaket verbessert: Das Schulstarterpaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro und wird in den Folgejahren dynamisiert. Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung fallen weg. Darüber hinaus kann eine Lernförderung auch beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. Mit der Maßnahme werden die Eltern nicht nur finanziell entlastet, sondern es fällt auch eine Menge Bürokratieaufwand für Eltern, Dienstleister und Verwaltung weg. (Quelle: BMFSFJ)