SPD: Kritik am Gesetzentwurf der Landesregierung zur Verbesserung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen

12/2018

Am 29.11. wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen und zur Änderung des Landespflegegesetzes Drucksache 16/5175 im Landtag beraten und zur Erstellung der Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Soziales und Integration überwiesen. Die Abgeordneten der Fraktionen der SPD und der FDP/DVP haben dazu eine mündliche Anhörung nach § 50a iVm § 32 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg beantragt.

Die Abgeordneten der SPD halten den Gesetzentwurf für unausgereift. Vor allem würden im Prinzip gar keine neuen eigenen Landesstrukturen zur Pflege geregelt, sondern lediglich ein zweites baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum SGB XI geschaffen. Das in § 1 formulierte Gesetzesziel sei genauso aus dem bisherigen Landesausführungsgesetz entnommen wie die Regelungen zum Landespflegeausschuss, zum Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten und zur Förderung durch Land und Kommunen.

Selbst die neue Kann-Regelung zu den Kommunalen Pflegekonferenzen sei bisher schon in stärkerer Form in § 5 Landesgesundheitsgesetz normiert. Hingegen lasse der Gesetzentwurf weitgehend aus, die zuletzt erweiterten Regelungen aus § 8a SGB XI insbesondere zur Erarbeitung der Pflegestrukturplanungsempfehlungen oder der kommunalen Pflegeplanung wirklich im Landesrecht umzusetzen. Dem werde sogar noch durch die Aufhebung der Verpflichtung des Landes zur Pflegeplanung (§ 3 Landespflegegesetz) entgegengewirkt. Auf die Einrichtung eines „sektorenübergreifenden Landespflegeausschusses“, der ebenfalls in § 8a SGB XI vorgezeichnet ist, werde bewusst verzichtet. Ausführlich können Sie dies im beiliegenden Redemanuskript des Abgeordneten Andreas Kenner nachlesen.


Drucksache 16/5175

Redemanuskript des Abgeordneten Andreas Kenner