Sozialschutzpaket II: Arbeitnehmer erhalten weitere Unterstützung

05/2020

Das Gesetz zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) wurde heute (15.05.) im Bundesrat verabschiedet. Unter anderem wird das Kurzarbeitergeld nach langer Bezugsdauer erhöht, die Bezugszeit von Arbeitslosengeld wird verlängert und die Hinzuverdienstmöglichkeiten werden ausgeweitet.

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Nach der Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes (Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung – KugBeV vom 16.04.2020) wird das Kurzarbeitergeld erhöht: Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, erhalten ab dem vierten Monat des Bezuges Kurzarbeitergeld in Höhe von 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat in Höhe von 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2020.

Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld

Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt gibt es für Menschen, die bereits vor der Krise arbeitsuchend waren und Arbeitslosengeld bezogen haben, aktuell geringe Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt werden mussten. Das Arbeitslosengeld wird daher für diejenigen verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Die Anspruchsdauer verlängert sich um drei Monate. Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit arbeitet derzeit an einer technischen Lösung für die automatische Verlängerung der Bezugsdauer. Es ist kein Antrag auf Verlängerung des Arbeitslosengeldes – auch kein formloser – erforderlich.

Ausweitung der Hinzuverdienstmöglichkeiten

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten ausgeweitet: Ab dem 1. Mai ist es möglich, bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuzuverdienen. Diese Möglichkeit wird für alle Berufe geöffnet. Diese Regelung gilt ebenfalls bis Ende des Jahres.

Fit für die Zukunft

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterentwicklung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung sollen die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik weiterentwickelt werden, um die Menschen in Deutschland angesichts des Strukturwandels in der Arbeitswelt – vor allem durch Digitalisierung und Transformation – zu unterstützen. Dabei sollen sowohl der Einstieg in eine Berufsausbildung und die Sicherung des Ausbildungserfolges als auch die Möglichkeiten von Weiterbildung und Qualifizierung weiter gestärkt werden.

Quelle: Agentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg