Sozial- und Integrationsministerium unterstützt den Aufbau von drei weiteren Gewaltschutzambulanzen
05/2021
Opfer von Vergewaltigungen oder sexueller Gewalt scheuen sich häufig, unmittelbar nach der Tat Anzeige zu erstatten und suchen selten den direkten Weg in eine Klinik zur medizinischen Notfallversorgung. Darauf will die Landesregierung reagieren. Nach der Gewaltschutzambulanz in Heidelberg soll es künftig auch in Ulm, Freiburg und Stuttgart möglich sein, die Spuren nach Gewaltverbrechen gerichtsfest und gleichzeitig verfahrensunabhängig sichern zu lassen. Die Gewaltschutzambulanz in Ulm startet bereits am 3. Mai. Dies teilte Staatssekretärin Bärbl Mielich am heutigen Montag (26. April) in Stuttgart mit. „Der Aufbau der Gewaltschutzambulanzen ist ein wichtiger und richtungsweisender Schritt zur Verbesserung des Opferschutzes in Baden-Württemberg. Ich freue mich, dass die neue Gewaltschutzambulanz Ulm des Rechtsmedizinischen Instituts am Universitätsklinikum Anfang Mai an den Start geht. Durch diese neue Untersuchungsstelle können wir Opfer von sexueller Gewalt oder Missbrauch maßgeblich unterstützen und Sicherheit bieten“, so Mielich.
Bisher gibt es in Baden-Württemberg die Gewaltschutzambulanz Heidelberg, die jährlich mit 150.000 Euro durch das Land gefördert wird. Dort erhalten Gewaltopfer rund um die Uhr eine gerichtsfeste, qualitätsgesicherte und wissenschaftlich fundierte rechtsmedizinische Untersuchung und Versorgung. „Die Gewaltschutzambulanz bietet ein einzigartiges Spektrum nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland und kann jederzeit aus allen Landesteilen kontaktiert werden. Die Arbeit der Ambulanz hat sich bewährt und dient als Orientierung für das Angebot an weiteren Standorten in Baden-Württemberg“, so Mielich weiter. Durch den Aufbau weiterer Ambulanzen am Universitätsklinikum Freiburg und Ulm sowie einer Außenstelle der Gewaltschutzambulanz Heidelberg in Stuttgart könne die Versorgungslage maßgeblich verbessert werden. In den Ambulanzen können Gewaltopfer eine umgehende rechtmedizinische Untersuchung, eine gerichtsfeste Dokumentation von Verletzungen und eine Spurensicherung sowie weitere Hilfeleistungen erhalten. Das Land unterstützt den Aufbau der neuen Ambulanzen bis Ende 2021 mit rund 450.000 Euro.
Die Landesregierung kommt damit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention, nach. Diese sieht durch Artikel 25 „Unterstützung für Opfer sexueller Gewalt“ die Verpflichtung vor, die „Einrichtung von geeigneten, leicht zugänglichen Krisenzentren für Opfer von Vergewaltigung und sexueller Gewalt in ausreichender Zahl zu ermöglichen, um Opfer medizinische und gerichtsfeste Untersuchungen […] anzubieten“. „Mit vier Gewaltschutzambulanzen kann die bedarfsgerechte, überregionale und standardisierte verfahrensunabhängige Spurensicherung und Dokumentation in Baden-Württemberg deutlich verbessert werden“, so die Staatssekretärin abschließend.