Sofortzuschlag darf nur der Anfang sein! eaf fordert Zwischenschritte auf dem Weg zu einer Kindergrundsicherung

05/2022

Heute (28.04.)  berät der Bundestag in erster Lesung über einen Sofortzuschlag für Kinder. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung nicht tatenlos bleibt, sondern von Armut bedrohten Kindern einen Sofortzuschlag zahlen will“, sagt Svenja Kraus, neue Bundesgeschäftsführerin der eaf. Der Zeitplan der interministeriellen Steuerungsgruppe Kindergrundsicherung sieht den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens für den Winter 2023/2024 vor. Die eaf teilt die Einschätzung, dass bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung noch viele offene Fragen zu klären sind, um am Ende alle relevanten Zielgruppen auch wirklich zu erreichen.

Bereits im August 2021 hatte die eaf angemahnt, in der Zeit bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung umgehend mit der Verbesserung der sozialen Absicherung von Kindern
und Jugendlichen innerhalb der etablierten Strukturen zu beginnen. Dort sind die Stellschrauben bekannt und die Folgen gut abzuschätzen. Mit ihrem Zwischenruf zur Kindergrundsicherung schlug sie unter anderem vor, zeitnah einen am Wohl des Kindes orientierten Kinderregelsatz zu ermitteln und den Unterhaltsvorschuss zu reformieren. „Der Sofortzuschlag ist mit 20 Euro monatlich ein pauschaler erster, aber leider viel zu kleiner Schritt in Richtung eines solchen Kinderregelsatzes. Weitere Zwischenschritte sind erforderlich!“, so Kraus.

Ein großer Teil der Zielgruppe einer Kindergrundsicherung sind Kinder von Alleinerziehenden. „Insofern verdient ein aktueller Antrag der Opposition aus Sicht der eaf einen zweiten Blick, weil er die Forderung der eaf nach einer nur hälftigen Anrechnung des Kindergeldes beim Unterhaltsvorschuss aufnimmt“, so Kraus weiter. „Derzeit fehlt Kindern im  Unterhaltsvorschussbezug im Vergleich zu Kindern mit Mindestunterhalt das halbe Kindergeld in Höhe von 109,50 Euro, eine nicht nachvollziehbare Regelung.“
Ansprechpartnerin: Sigrid Andersen, E-Mail: andersen@eaf-bund.de