Sexuelle Gewalt in der Familie: Der Staat muss auch die Kinder schützen

02/2022

Berlin – „Die Familie ist der Haupttatort für sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen, ausge­rech­net dort, wo sie vor allem Zuneigung, Fürsorge und Schutz erleben sollten“. Das sagte Barbara Kave­mann, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, heute (25.01.2022) bei einem digitalen Fachtag zum Schwerpunkt Familie. Genaue Zahlen hierzu gibt es nicht, weil das Dunkelfeld sehr hoch ist und nur wenige Fälle zur Anzeige gebracht werden. Missbrauch durch Familienmitglieder ist gekennzeichnet durch besondere emotionale Bindung von Kindern an die Personen, durch die der Missbrauch ausgeübt wird, aber auch durch existen­zielle und rechtliche Abhängigkeit. „Es gibt für sie oftmals keinen Ausweg aus dem Aufwachsen mit der Gewalt“, betonte Kavemann.

„Für eine unerträglich hohe Zahl von Kindern ist Familie die Hölle auf Erden“, sagte Bundesfamilien­mi­nis­terin Anne Spiegel (Grüne). „Die Täter nutzen die existenzielle Abhängigkeit der Kinder in der Fami­lie aus, um sexuelle Gewalt anzuwenden.“ Leider stehe man beim Umgang mit Familie als Tatort – im Vergleich zu sexueller Gewalt in Institutio­nen, Schulen oder Vereinen – noch ganz am Anfang, bedauerte die Ministerin. Die neue Bundesregierung wolle aber alles tun, um dies zu ändern. Daher sei im Koalitionsvertrag festgelegt, das Amt des Unab­hän­gigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindemissbrauchs (UBSKM) gesetzlich zu verankern und die Aufarbeitungskommission zu verstetigen.

„Sexualisierte Gewalt durch Familienangehörige bleibt meist jahrelang unbemerkt. Das Umfeld scheut sich häufig, bei einem Verdacht tätig zu werden und sich einzumischen. Teilweise würden die Gescheh­nisse als interne Familienangelegenheit gesehen“, berichtete Diplomsoziologin Kavemann. Zwar habe die Familie ein Recht auf Privatsphäre, der Staat trage aber dennoch Verantwortung für die Kinder. Die Ver­antwortung sei bisher nicht ausreichend wahrgenommen worden, so dass die Betroffenen oftmals ver­geb­lich versuchten, Schutz zu suchen.

Viele erwachsene Betroffene äußerten gegenüber der Kommission den Wunsch, den erlebten Missbrauch in ihrer Familie aufzuarbeiten, sähen sich aber dabei allein gelassen, berichte Kavemann weiter. „Für die Aufarbeitung dieser Gewalt gibt es noch keine Vorbilder. Die Kommission will das Anliegen der Betroffe­nen unterstützen und hat sich zum Ziel gesetzt, Empfehlungen für die Aufarbeitung von sexuellem Miss­brauch in Familien zu entwickeln.“ Darüber hinaus sollen der Expertin zufolge Möglichkeiten dafür geschaffen werden, Betroffene, die Über­griffe in der eigenen Familie offenzulegen und Familien, die ihre Geschichte aufarbeiten wollen, fachlich zu begleiten. Empfehlungen hierzu will die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Betroffe­nenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindemissbrauchs (UBSKM) erarbei­ten.

Der digitale Fachtag knüpfte an zwei Veröffentlichungen aus 2021 an: die Studie „Sexuelle Gewalt in der Familie“ der Kommission und das Impulspapier „Tatort Familie“ des Betroffenenrats beim UBSKM. Sabine Andresen, Leiterin der Fallstudie, die 870 Berichte aus Anhörungen von Betroffenen ausgewertet hat, be­richtete, dass sexuelle Gewalt in der Familie immer geprägt sei von Vertuschung und Geheimhal­tungs­druck. Zudem sei die Macht von Täterinnen und Tätern groß, denn sie hätten viele Möglichkeiten grenz­verletzendes Verhalten zu zeigen.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 25.01.2022


Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs