Schulen zu – und Millionen Eltern in Not

01/2021

BERLIN. Wenn Kinder wegen der Corona-Beschränkungen nicht in die Schule oder Kita gehen können, bekommen viele berufstätige Eltern ein Problem – es macht normales Arbeiten schwierig bis unmöglich. Unklar ist bisher, wie viele Haushalte genau mit diesem Problem kämpfen. Einige Anhaltspunkte liefert nun aber eine Auswertung des Statistischen Bundesamts: Sie zeigt, dass es bis zu 4,3 Millionen Familien in verschärfter Form betreffen könnte.

Insgesamt hatten demnach im Jahr 2019 rund 5,7 Millionen Familien Kinder unter 13 Jahren. Unter ihnen waren 3,6 Millionen Paarfamilien, in denen beide Eltern einer Berufstätigkeit nachgingen. Zudem gab es 730 000 berufstätige Alleinerziehende mit Kindern dieser Altersgruppe. Es bleiben damit etwa 1,4 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter 13, in denen der nicht berufstätige Elternteil (vermutlich) Zeit für die Betreuung hat.

Auch in einigen der anderen Familien dürfte es aber Konstellationen geben, die das Problem zumindest entschärfen können. So sind Hunderttausende Arbeitnehmer wegen des Lockdowns in Kurzarbeit – sie haben notgedrungen mehr Zeit für die Kinder. Zudem wird es Fälle geben, in denen etwa ältere Geschwister helfen können, auf jüngere Kinder aufzupassen. Wie viele der bis zu 4,3 Millionen betroffenen Familien solche Auswege nutzen können, ist aber nicht erfasst.

Die Frage nach genaueren Zahlen wird auch für die Krankenkassen interessant: Sie sollen den Beschlüssen von Bund und Ländern zufolge künftig ein erweitertes Kinderkrankengeld als Lohnersatz zahlen, falls Eltern nicht arbeiten können, weil die Betreuung fehlt (F.A.Z. vom 7. Januar). Das Bundesgesundheitsministerium soll die Neuregelung zügig erarbeiten, Details sind aber noch offen.

Die Krankenkassen pochen indes schon darauf, dass die Regierung die Kosten nicht bei den Beitragszahlern ablädt. Es gehe hier um eine versicherungsfremde Leistung, die nicht an Krankheit gebunden sei, betonte der Ersatzkassenverband VDEK. Der Gesetzgeber müsse daher „eine entsprechende Gegenfinanzierung aus Steuermitteln gewährleisten“. Ähnlich hatte sich die AOK positioniert. (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 8.1.2021)