Schlechte Aussichten für Alleinerziehende: Geplante Reform des Familienrechts
01/2021
Der im August 2020 bekanntgewordene Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform des Kindschafts- und Unterhaltsrechts ist leider kein Meilenstein auf dem Weg zur Stärkung der Lebenswirklichkeiten von Einelternfamilien. „Die größten Stolpersteine der geplanten Reform sind erstens die Einführung eines automatischen gemeinsamen Sorgerechts bei Anerkennung der Vaterschaft, zweitens die Einführung einer faktischen Beratungspflicht in Sorgerechtsstreitigkeiten und drittens die Neuregelungen des Unterhalts im paritätischen Wechselmodell, die zu einer weiteren Schlechterstellung des einkommensschwächeren Elternteils führen“, bemängelt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).
Ein Kernstück der Reform ist die Begründung der gemeinsamen Sorge durch Anerkennung der Vaterschaft. Diesen Automatismus lehnt der VAMV entschieden ab. „Gemeinsame Sorge ja, aber durch bewusste Entscheidung!“, betont Jaspers. Durch Heirat oder gemeinsame Sorgeerklärung treffen bereits über 91 Prozent der Eltern im Geburtsjahr des Kindes die Entscheidung, dass sie miteinander für gemeinsame Kinder sorgen wollen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sprechen bei den restlichen 9 Prozent gute Gründe dagegen, wie eine hochstrittige Trennung, der Umstand, dass sich die Eltern kaum kennen oder auch Gewalt und Sucht. Der geplante Automatismus sieht nur eine Ausnahme vor, nämlich wenn ein Gericht die Vaterschaft feststellt. „Hier besteht die Gefahr, dass betroffene Mütter aus Angst vor einem belastenden Gerichtsverfahren diesen Weg nicht gehen und in der Folge die betroffenen Kinder ohne Kenntnis ihres Vaters und ohne Unterhalts- und Erbschaftsansprüche bleiben werden“, gibt Jaspers zu Bedenken.
Ferner warnt der VAMV vor der Einführung einer faktischen Beratungspflicht bei Sorgerechtskonflikten ohne ausreichendes und gutes Beratungsangebot: Denn dies würde Eltern mit ihren Konflikten allein lassen, anstatt diese zu deeskalieren. Eindringlich kritisiert der VAMV die Unterhaltsregelung im paritätischen Wechselmodell: Die vorgesehene Anrechnung des Kindergeldes würde zulasten des einkommensschwächeren Elternteils und zulasten einer fairen Bemessung des Unterhalts gehen, statt das Kindergeld hälftig zwischen den Eltern aufzuteilen. Ziel muss bleiben, im Wechselmodell ein Kind in beiden Haushalten gut versorgen zu können.
Quelle: Pressemitteilung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 20. Januar 2021