Regierung kennt Kosten des Bildungs- und Teilhabepakets nicht

10/2018

Berlin (KNA) Die Bundesregierung kann offenbar nur unvollständige Angaben darüber machen, was das seit fast acht Jahren angebotene Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus Hartz-IV-Familien jährlich kostet. Dies zeige eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Nicht bekannt seien vor allem die Verwaltungskosten, die auf allen staatlichen Ebenen durch das Paket entstehen: „Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor“, zitieren die Zeitungen Beamte aus dem Ministerium von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Der SPD-Politiker will das Paket, das Zuschüsse zum Schulmittagessen oder für Klassenfahrten ermöglicht, in den nächsten Monaten reformieren. Dabei sollen die Leistungen für Kinder aus Hartz-IV-Familien ausgeweitet werden. „Die Bundesregierung hat keinen Überblick zu Kosten und Nutzen ihres Bildungs- und Teilhabepakets“, kritisierte Grünen-Sozialexperte Sven Lehmann die Auskünfte des Ministeriums. Seinen Schätzungen zufolge „verpufft jeder dritte Euro in der Verwaltung“. Lehmann fordert deshalb eine Abschaffung des Bildungspakets:

„Das Geld sollte besser in höhere Kinderregelsätze und kostenfreie Angebote für alle Kinder in den Städten und Gemeinden investiert werden.“ Leistungen zur Bildung und Teilhabe müssten direkt bei den Kindern ankommen, so Lehmann weiter. Bei Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepakets im Jahr 2011 hatte die Bundesregierung Verwaltungskosten in Höhe von 110 Millionen Euro pro Jahr vorausgesagt und zusätzlich mit „Einsparungen durch zahlreiche Verwaltungsvereinfachungen“ in Höhe von 50 Millionen Euro kalkuliert. Eine zwischenzeitliche Überprüfung der Ausgaben ergab im Jahr 2015 jedoch Verwaltungskosten von mehr als 180 Millionen Euro jährlich. Gemessen an den von den Bundesländern gemeldeten Gesamtausausgaben von 570 Millionen Euro für das Paket wäre das ein Drittel der Ausgaben. (KNA, 25.10.2018)