Reform der Unterstützungsangebote-Verordnung des Landes
12/2024
Die Landesregierung hat im Dezember die Unterstützungsangeboteverordnung reformiert. Der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung kann damit auch für ehrenamtliche Helfende eingesetzt werden, die Menschen mit Pflegebedarf im Alltag unterstützen. Damit kann der Entlastungsbetrag beispielsweise für Helfende aus der Nachbarschaft, dem Quartier und dem sozialen Umfeld der pflegebedürftigen Menschen, wie dem Freundes- und Bekanntenkreis eingesetzt werden. Sie begleiten die Menschen mit Pflegebedarf beispielsweise zum Arztbesuch oder zum Einkaufen. Neben der Anerkennung der nichtprofessionellen Unterstützung ist für die Helfenden auch die Pflicht zur Schulung weggefallen. Sie können selbst entscheiden, ob sie ein Schulungsangebot in Anspruch nehmen. Die Landesregierung möchte mit der Erleichterung die häusliche Pflege stärken.
Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Unterstützungsangeboteverordnung
Pressemitteilung Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration zur Änderung