Referentenentwurf zur Kindergrundsicherung vom BMFSFJ vorgelegt
09/2023
Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) hat am 30.08. den Referentenentwurf (122 Seiten, Vorsicht beim Ausdruck…) zur Kindergrundsicherung vorgelegt. Mit der Kindergrundsicherung will das Bundesfamilienministerium bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreichen sowie Kinderarmut bekämpfen. Bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, der Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes, werden durch eine neue, für alle Kinder geltende Leistung ersetzt. Die Kindergrundsicherung wird aus drei Bestandteilen bestehen:
- dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen, der das Kindergeld ablöst,
- dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag, der insbesondere den Kinderzuschlag ablöst,
- sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Alle drei Komponenten sollen laut Bundesfamilienministerium dazu beitragen, das Existenzminimum eines Kindes zu sichern. Das Einigungspapier der Ressorts in der Anlage gibt einen kurzen Überblick über die Architektur des Vorhabens.
Anmerkung: Für die Verbändeanhörung wurde eine Frist bis zum 06.09. für eine Stellungnahme zur „wichtigsten Sozialreform dieser Legislaturperiode“ zugestanden. Das ist äußerst knapp, noch dazu in der Sommerpause. Schließlich werden mit diesem Gesetzesvorhaben eine Reihe von Gesetzen mit einiger Komplexität geändert. Andererseits standen die Eckpunkte für die Kindergrundsicherung bereits im Januar des Jahres fest. Damals bestand allerdings noch etwas Hoffnung, dass die finanzielle Ausstattung des Vorhabens deutlich besser sein würde. Bei einem Volumen von 2,4 Mrd. (statt den von der Ministerin geforderten 12 Mrd.) Euro kann man eigentlich nur noch von einer Art Verwaltungsreform für den Kinderzuschlag sprechen, der bekanntlich nur von ca. einem Drittel der Berechtigten bezogen wird. Eine substanzielle Leistungsverbesserung ist nicht erkennbar. Im Moment gibt es nur noch die Hoffnung auf ein zukünftig vielleicht einfacheres Antragsverfahren.