pro familia: Wir brauchen ein Adoptionshilfegesetz, das keine Lebensweisen diskriminiert

06/2020

pro familia fordert den Bundesrat auf, die bestehende Gesetzesvorlage abzulehnen. Am 03.07.2020 wird sich der Bundesrat mit dem Adoptionshilfegesetz befassen, das der Bundestag am 28.05.2020 beschlossen hat. Eine Neuregelung der Adoption darf keine Benachteiligung von lesbischen Paaren nach sich ziehen, betont der pro familia Bundesverband. Lesbische Paare mit gemeinsamem Kind müssen als Eltern anerkannt werden – analog zu heterosexuellen Paaren, deren Kind mittels Samenspende gezeugt wurde. Bis das Abstimmungsrecht dies rechtlich festschreibt, können Jahre vergehen. Deshalb ist es beim jetzt anstehenden Gesetz wichtig, lesbische Mütter mit gemeinsamem Kind ausdrücklich vom Gesetz auszunehmen, um ihnen ein aufwändiges und langwieriges Adoptionsverfahren bei ihrem eigenen Kind zu ersparen. Das Gesetz muss in den Vermittlungsausschuss, fordert pro familia.

Wenn ein heterosexuelles (Ehe-)Paar ein gemeinsames Kind durch Samenspende bekommt, sind beide rechtlich gesehen die Eltern. Wenn ein lesbisches (Ehe-)Paar ein gemeinsames Kind mit Samenspende bekommt, ist nur die Mutter, die das Kind austrägt, rechtlich als Elternteil anerkannt. Diese Ungerechtigkeit muss durch eine längst überfällige Abstammungsreform aufgehoben werden. Das wird sich allerdings noch Jahre hinziehen. Bis jetzt ist deshalb eine Stiefkind-Adoption nötig. Über 60 Prozent aller Adoptionen bundesweit sind Stiefkind-Adoptionen und davon ist jedes vierte Paar lesbisch.

Das vom Bundestag beschlossene Adoptionshilfegesetz hat den Anspruch, Rechtssicherheit für alle Beteiligten einer Adoption zu schaffen, das Kindeswohl stärker zu berücksichtigen und ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot aufzubauen. Bei der Stiefkind-Adoption ist künftig eine verpflichtende Beratung vorgesehen. Lesbische Paare mit gemeinsamem Kind hatte der Gesetzgeber dabei sicherlich nicht im Blick. Nichtsdestotrotz sind sie vom Gesetz betroffen und werden diskriminiert.

„Es kann nicht sein, dass eine derartige Ungleichbehandlung per Gesetz festgeschrieben wird“, sagt Dörte Frank-Boegner, Bundesvorsitzende von pro familia. „Da eine Reform des Abstammungsrechts nicht in Sicht ist, müssen lesbische Paare von der geplanten Stiefkind-Regelung mit Pflichtberatung ausgenommen werden. Die Politik darf nicht zulassen, dass lesbische Paare Opfer von Versäumnissen beim Abstammungsrecht werden. Schließlich handelt es sich um Ursprungsfamilien, nicht um Stieffamilien!“

Die Bundesländer haben noch die Möglichkeit, das Gesetz in dieser Form zu stoppen. Wenn die Gleichbehandlung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ernst gemeint ist, darf dieses Gesetz in dieser Fassung nicht in Kraft treten!

29.06.2020