Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut
01/2025
Seit 1. Januar ist die neue Förderperiode für die Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut in Baden-Württemberg gestartet. Die Antragsfrist endet am 30.04.2025. Grundlage der Förderung ist die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut (VwV PNetz).
Interessenten können sich mit Angaben einer Ansprechperson und E-Mail-Adresse für die weitere Kommunikation bei der nachfolgenden Email-Adresse melden: armutspraevention@sm.bwl.de. Sie erhalten dann einen Zugangslink.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link:
Informationen zum Förderantrag Präventionsnetzwerke gegen KInderarmut