PM pro familia „Schwangerschaftsabbruch – Menschenrecht und Tabu“

12/2019

Stuttgart, 20.11.2019 „Schwangerschaftsabbruch – Menschenrecht und Tabu“ – unter diesem Titel greifen pro familia Baden-Württemberg, pro familia Stuttgart und Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg am 20.11.2019 ein Thema auf, um das es lange still war. Die Entscheidung, eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen, ist eine sehr private Lebensentscheidung, die gleichzeitig in besonderer Weise staatlich reglementiert und gesellschaftlich sanktioniert ist. Die Veranstaltung rückt die gesellschaftliche und politische Verantwortung im Umgang mit betroffenen Frauen und Ärzt*innen, die Abbrüche vornehmen, in den Blick.

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch, der nicht nach kriminologischer oder medizinischer Indikation vorgenommen wird, nach dem Strafgesetzbuch grundsätzlich rechtswidrig. Er ist jedoch straffrei, wenn die Frau sich zuvor in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lässt und eine Wartezeit einhält. Harte und langwierige Auseinandersetzungen in den 1970ern und den 1990er Jahren gingen dem voraus. Der im Schwangerschaftskonfliktgesetz von 1995 geregelte Kompromiss, der bei strafrechtlicher Einordnung gleichzeitig Bedingungen für die selbstbestimmte Entscheidung von ungewollt Schwangeren verankerte, ermöglicht Frauen im Konflikt medizinisch sichere Schwangerschaftsabbrüche und Schutz vor der Strafverfolgung.