Pflegereform-Entwurf zum Nachteil von Familien geändert
03/2023
Familien werden bei der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten Pflegereform offenbar schlechter dastehen als zunächst vorgesehen. Laut einem überarbeiteten Gesetzentwurf, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag, 28.03.) vorliegt, sollen die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Beitragsnachlässe für mehr als ein Kind nicht dauerhaft gelten, sondern nur, bis diese jeweils das 25. Lebensjahr vollendet haben. Wenn alle Kinder dieses Alter überschritten haben, gilt lebenslang nur noch der bei einem Kind vorgesehene Abschlag von 0,6 Prozentpunkten gegenüber Kinderlosen, so der Bericht.
Nach dem vorherigen Entwurf sollten hingegen alle Abschläge stets dauerhaft gelten. „Der Abschlag gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat“, heißt es nun in dem Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden soll.
An der Höhe der Abschläge soll sich gegenüber den ersten Entwürfen hingegen nichts ändern, so das Redaktionsnetzwerk: Bei einem Kind beträgt der Beitragssatz demnach künftig 3,4 Prozent, bei zwei Kindern 3,25 Prozent, bei drei Kindern 3,1 Prozent, bei vier Kindern 2,95 Prozent und bei fünf Kindern und mehr 2,8 Prozent. Kinderlose müssen den Plänen zufolge 4 Prozent zahlen. Bisher gelten für Eltern unabhängig von Kinderzahl 3,05 Prozent und für Kinderlose 3,4 Prozent.