Pflegereform 2021: Jens Spahn ignoriert die Belange von Menschen mit Behinderung und ihren Familien

03/2021

Fachverbände empört über geplante massive Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege(bvkm)

Düsseldorf, 22. März 2021Der vergangene Woche bekannt gewordene Arbeitsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium zum Pflegereformgesetz stößt bei den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung auf große Verärgerung. Vorgesehen ist darin, dass ein Teil der sogenannten Verhinderungspflege künftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen dagegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.

„Im Ergebnis werden durch diese Regelung die Mittel für die flexible Einsetzbarkeit der Verhinderungspflege um fast 50 Prozent gekürzt“, erläutert Helga Kiel, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm). „Derzeit stehen für die stundenweise Inanspruchnahme von Verhinderungspflege jährlich 2.418 Euro zur Verfügung, künftig sollen es nur noch 1.320 Euro im Jahr sein. Das ist ein Schlag ins Gesicht für Eltern behinderter Kinder.“

Die Fachverbände treten deshalb den Plänen von Gesundheitsminister Jens Spahn zur Einschränkung der derzeitigen Flexibilität von Verhinderungspflege entschieden entgegen. Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für Familien mit behinderten Kindern von besonderer Bedeutung, da hierdurch kurzfristige Auszeiten von der Pflege im nicht immer planbaren Pflege- und Familienalltag realisiert werden können. Für viele Familien ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da insbesondere für Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen. Entlastung kann nur effektiv sein, wenn sie flexibel, ganz nach Bedarf genutzt werden kann. Auf Eltern behinderter Kinder, die durch die Corona-Pandemie ohnehin schon hochgradig belastet sind, sollte gerade jetzt besonders Rücksicht genommen werden.

Mehrfach hatten sich die Fachverbände deshalb auch bereits im Vorfeld des nun bekannt gewordenen Arbeitsentwurfs an Jens Spahn gewandt, um auf die besondere Situation von Familien mit behinderten Kindern und die Bedeutung der Verhinderungspflege für diesen Personenkreis aufmerksam zu machen. „Eine Antwort auf unsere Schreiben haben wir bis heute nicht erhalten“, macht Kiel deutlich. „Unsere Gesprächsangebote zu diesem Thema wurden geflissentlich ignoriert. Stattdessen werden wir nun mit dem Arbeitsentwurf zum Pflegereformgesetz vor vollendete Tatsachen gestellt.“

Auch an vielen anderen Stellen macht sich Protest gegen die Pläne von Jens Spahn breit. So hat eine Petition unter www.openpetition.de/!pflegereform mit dem Titel „Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!“ bereits über 20.000 Unterstützende gefunden, darunter viele Eltern behinderter Kinder. Zur Motivation für die Unterzeichnung der Petition schreibt dort ein Unterzeichner treffend: „Ich bin Vater eines schwerbehinderten Kindes. Die Planungen für das neue Gesetz sind offensichtlich auf der Grundlage von Überlegungen geschehen, die mit unserer Realität nichts zu tun haben.“

Zum Hintergrund:
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI wird gewährt, wenn eine Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen an der Pflege gehindert ist. Für die Verhinderungspflege steht derzeit ein jährlicher Betrag von 1.612 Euro zur Verfügung, der um bis zu 806 Euro aus Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt 2.418 Euro aufgestockt werden kann. Anders als die Kurzzeitpflege, die nur in bestimmten stationären Einrichtungen in Anspruch genommen werden darf, ist die Verhinderungspflege sehr flexibel einsetzbar. So kann sie beispielsweise durch nicht erwerbsmäßig pflegende Personen, wie Angehörige oder Nachbarn oder Familienunterstützende Dienste, erbracht werden. Sie kann mehrere Wochen am Stück, aber auch tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden. Aufgrund ihrer flexiblen Einsatzmöglichkeit ist die Verhinderungspflege die wichtigste Entlastungsleistung in der Pflegeversicherung für Familien mit behinderten Kindern.

Der Arbeitsentwurf zum Pflegereformgesetz von Jens Spahn vom 15.3.2021 sieht im neuen    § 42a SGB XI einen Gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.300 Euro für Leistungen der Verhinderungspflege und Leistungen der Kurzzeitpflege vor. Von diesem Betrag dürfen künftig aber nur 40 Prozent, also 1.320 Euro, für Leistungen der stundenweisen Verhinderungspflege eingesetzt werden.

Die Pressemitteilung finden Sie als PDF auch noch einmal auf unserer Homepage zum Download.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de