Patientenschützer verlangen Notfallplan für häusliche Pflege

04/2020

Dortmund (KNA) Einen deutschlandweiten Notfallplan für pflegende Angehörige, Pflegekräfte und ambulante Pflegedienste fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Die Politik kümmere sich gerade vorwiegend um die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern; der Corona-Krise müsse aber auch dort begegnet werden, wo die Hochrisikogruppe vorwiegend lebe – nämlich in der häuslichen Pflege, sagte Vorstand Eugen Brysch am Mittwoch in Dortmund der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Bund und Länder müssten deshalb Notfallpläne erarbeiten und vor Ort Krisenstäbe einrichten. Notwendig sei ein milliardenschwerer Pflegehilfsfonds. Wenn sich unter den 3,4 Millionen Hilfsbedürftigen, die zu Hause lebten, das Virus ausbreite, dann „ist die Katastrophe da“, erklärte Brysch. Geklärt werden müsse etwa, wer einspringe, wenn Hilfskräfte aus Osteuropa das Land verließen oder was zu tun sei, wenn ambulante Pflegedienste wegen einer Quarantänebestimmung nicht mehr kommen wollten. Auch sei unklar, ob ein Pflegeheim nach der Infektion eines Bewohners seinen Betrieb weiterführen dürfe oder wo infizierte Bewohner untergebracht werden könnten.

Brysch schlug vor, im Bedarfsfall Hilfskräfte des Katastrophenschutzes einzusetzen. Krisenstäbe könnten auch Ersatzorte zur Unterbringung Infizierter einrichten, etwa Hotels oder Kasernen. Die Linken-Fraktion im Bundestag erklärte dazu, bereits im vergangenen Jahr hätten viele ambulante Pflegedienste Anfragen nach Versorgung ablehnen oder gar bestehende Verträge kündigen müssen. „Es gibt zu wenig Pflegepersonal, weil es schlecht bezahlt wird – trotz höchst anspruchsvoller Arbeit und Überlastung. Um wieder mehr Pflegepersonal zu gewinnen, muss dauerhaft besser bezahlt werden“, sagte die Pflegeexpertin Pia Zimmermann. Die aktuelle Situation zeige, wie sehr die Gesellschaft auf eine gute Pflege angewiesen sei. Deshalb müsse die Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung umgewandelt werden, in die allegl eichermaßen einzahlen. AlsS ofortmaßnahme regte Zimmermann eine unbürokratische Regelung beim sogenannten Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung an. Die monatlich zur Verfügung stehenden 125 Euro müssten unbürokratisch auch von Nachbarn und Vertrauenspersonen für Betreuungsleistungen genutzt werden dürfen. (KNA, 19.3.2020)