Offener Brief zum „Gute-KiTa-Gesetz“: Nicht an der Realität eines Einwanderungslandes vorbeiplanen

09/2019

Offener Brief an das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und an die Zuständigen für die Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“ in den Bundesländern:

Sehr geehrte politisch Verantwortliche, am 1. Januar 2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (sog. Gute-KiTa-Gesetz) in Kraft getreten. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz investiert der Bund insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis 2022. Die Gelder können abgerufen werden, sobald alle Bundesländer einen Vertrag mit dem Ministerium abgeschlossen haben. Zehn Länder haben dies bisher gemacht. Es zeichnet sich bereits jetzt ab: in Inhalte wird kaum investiert. Dagegen fließen überproportional große Anteile in Beitragsbefreiungen und stehen damit nicht für qualitative Entwicklungen zur Verfügung. Aber: noch fehlen sechs Bundesländer, darunter die bevölkerungsstärksten wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Jetzt sind die Verantwortlichen in den Ländern gefragt: die weitere Umsetzung der Verträge und zukünftige Planungen sollten sich nach Ansicht des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften stärker als bisher an qualitativen Standards orientieren.

Die Kindertagesbetreuung ist der Bereich, der sich in den letzten zehn Jahren am stärksten wandelte: Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem 1. Lebensjahr und Ausbau der U3-Betreuung mit gleichzeitig steigenden Erwartungen und Anforderungen an die frühe Bildung. Strukturelle Bedingungen wie Gruppengröße, Fachkräfte-Kind-Schlüssel und qualifizierte Fachkräfte sind dabei lange vernachlässigt worden.

Diese strukturellen Bedingungen bilden den Schwerpunkt des Gesetzes und die Länder investieren überwiegend in: „Guter Betreuungsschlüssel“, „Starke Kitaleitung“, „Qualifizierte Fachkräfte“ sowie die „Starke Kindertagespflege“, d.h. den Ausbau des U3-Angebots durch Tagesmütter und -väter. Das begrüßen wir sehr.

Es zeigt sich aber auch eine Schwäche des Gesetzes, die der Verband schon in der Stellungnahme zum Referent*innenentwurf kritisierte: zu wenig Vorgaben zur inhaltlichen Qualität. Nur vier Bundesländer setzen bisher Teile der Mittel in inhaltliche Programme um: Bremen und das Saarland investieren in „Sprachförderung“, Brandenburg und Thüringen investieren in den Bereich „Vielfältige pädagogische Arbeit“. Dabei richtet Brandenburg einen Fokus auf die Förderung der Elternbeteiligung, Thüringen investiert in ein Modellprojekt zur „Qualifizierung multiprofessioneller Teams“.

Im Gesetz werden – wie an vielen Stellen von uns kritisch vorgetragen – keine verbindlichen, bundeseinheitlichen Qualitätsstandards festgeschrieben. Familien können sich weiterhin also nicht auf eine verbindliche bundesweit geltende Qualität in der Kindertagesbetreuung sowie in der Kindertagespflege verlassen. Das wäre aber dringend geboten. Angesichts der enormen Qualitätsunterschiede zwischen Trägern, Kommunen und Regionen, kann nur eine bundesweite Regelung einheitliche Standards gewährleisten. So setzt jedes Bundesland die eigenen Investitionsschwerpunkte in unterschiedliche strukturelle Bereiche oder in die Gebührenreduzierung.

Mit dem Gesetz erhielten die Länder die Option, die KiTa-Gebühren mit den zur Verfügung gestellten Mitteln zu senken, was die Länder in Anspruch nehmen wollen. Hier fordert der Verband, Mittel zur Gebührensenkung besser aus anderen Töpfen zu nehmen und die Gelder in inhaltliche Maßnahmen zu investieren. Die Gelder sollten nicht dazu dienen, Haushaltslücken zu schließen.
Vernachlässigt werden die Herausforderungen einer Einwanderungsgesellschaft und ein qualitativer Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt in allen Bereichen. Wie können Einrichtungen im Bundesgebiet differenziert mit Diversität umgehen oder Kinder auf die gesellschaftliche Diversität vorbereiten? Mittlerweile liegt der Anteil der Kinder mit Migrationsgeschichte in einigen Kommunen weit über 50 Prozent. Zudem gibt es Kinder mit Fluchterfahrung, Gewalterfahrung in der Familie oder Kinder in prekären Lebenssituationen.

Dementsprechend müsste inhaltlich noch viel stärker auf diversitätsbewusste und diskriminierungskritische Ansätze, auf interkulturelle Kompetenzen oder sprachliche Bildung, auch im Hinblick auf Mehrsprachigkeit sowie auf eine qualitative fachliche Begleitung und auf Erziehungspartnerschaften mit Eltern eingegangen werden. Der Verband möchte auch darauf hinweisen, dass bei der Fachkräftesuche ein besonderes Augenmerk auf Fachkräften mit Migrationsgeschichte liegen sollte. Hier müssen verstärkt Anstrengungen unternommen werden.

Ein weiterer Aspekt, der bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurde, betrifft die Qualitätsmanagementsysteme. Diese werden im Gesetz ausdrücklich als geeignete Maßnahme zur Qualitätsentwicklung definiert. Zu befürchten ist, dass die Länder ganz unterschiedliche Verfahren einführen werden, so dass eine Vergleichbarkeit nicht möglich ist. Vergleichbare Qualitätsstandards sind aber eine Voraussetzung, um gute Bildung und gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Kinder in Deutschland, unabhängig ihrer sozialen Lage, zu gewährleisten.
Was der Bund im Gesetz versäumt hat, können die Länder überdies mit flankierenden Maßnahmen nachholen und Ergänzungsprogramme auflegen. Der Bund sollte sich zudem über das Gesetz hinaus finanziell engagieren: Angebots- und Qualitätsverbesserungen benötigen finanzielle Ressourcen auf Dauer, vor allem für Personal und Qualifizierungsmaßnahmen. Diese Ressourcen können nicht allein von den Trägern der Einrichtungen oder den Kommunen aufgebracht werden.

Daher bitten wir die Verantwortlichen in den Ländern, neben den strukturellen Verbesserungen, die der Verband sehr begrüßt, die verstärkte Umsetzung qualitativer Standards nicht aus den Augen zu verlieren. Ebenso muss das finanzielle Engagement des Bundes über 2022 hinaus verstetigt werden. Mit freundlichen Grüßen Sidonie Fernau (1. Vorsitzende), Bundesvorstand Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Quelle: Offener Brief des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften vom 10.9.2019