Nur jedes 7. Kind der 6- bis unter 15-Jährigen profitiert von Teilhabeleistungen

10/2019

Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form schlicht nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Notwendig sei die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

Vor nunmehr acht Jahren hat die Bundesregierung das Bildungs- und Teilhabepaket mit dem Ziel eingeführt, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen in Haushalten, die Transferleistungen beziehen, abzusichern. Teil des Bildungs- und Teilhabepakets sind die sogenannten Teilhabeleistungen – über deren Wirkung jedoch wenig bekannt ist. Die Paritätische Forschungsstelle legt mit ihrer aktuellen Expertise „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus“ empirische Befunde zu den Teilhabeleistungen für die Altersgruppe der 6 bis 15-Jährigen im SGB II vor. Zum zweiten Mal in Folge wird deutlich, dass mindestens 85 Prozent der grundsätzlich Leistungsberechtigten nicht von dieser Leistung profitieren. Weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug profitieren von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“.


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