Neues Landtagswahlrecht in Baden-Württemberg gefordert. Die vier Landesräte drängen auf sofortige Umsetzung der geplanten Reform

11/2021

Der Landesfamilienrat Baden-Württemberg, der Landesfrauenrat Baden-Württemberg, der Landesjugendring Baden-Württemberg e.V. und der Landesseniorenrat Baden-Württemberg e.V. setzen auf den zeitnahen Beschluss eines der zentralen Versprechen des Koalitionsvertrages: die Umsetzung der Wahlrechtsreform.

Landesfrauenrat Baden-Württemberg: Dazu die erste Vorsitzende Prof. Dr. Anja Reinalter: „Gegenwärtig beträgt der Frauenanteil im Landtag 29,2 Prozent. Der Landesfrauenrat mit seinen 50 Mitgliedsverbänden und 2 Millionen engagierten Frauen hat in den letzten Jahrzehnten alles getan, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Landesparlament einzufordern und zu unterstützen. Die Reform des Landtagswahlrechtes – Zweistimmenwahlrecht mit geschlossener Landesliste – ist nun zum dritten Mal in einem Koalitionsvertrag verankert. Darum fordern wir gemeinsam alle Parlamentarier*innen erneut auf, diese wichtige Wahlrechtsreform zu unterstützen, um in Zukunft ein ausgeglicheneres Verhältnis zwischen Frauen und Männer im Landesparlament zu sichern.“

Landesfamilienrat Baden-Württemberg: „Die Wahlrechtsreform muss kommen! Mit ihr wird ein wichtiger Beitrag zur Generationengerechtigkeit und zur Gleichstellung von Frauen und Männern geleistet“, sagt die Vorsitzende Prof. Christel Althaus. „Viele junge Menschen haben ein geschärftes politisches Bewusstsein und wollen eine Politik, die über ihre Zukunft entscheidet, mitgestalten.“ Das gilt für das Land ebenso wie für den Bund und die Kommunen.

Landesseniorenrat Baden-Württemberg: „In unserer Verantwortung für die Enkelgeneration setzt sich der Landesseniorenrat Baden-Württemberg mit Nachdruck für eine Senkung des Wahlalters ein!“, so der Vorsitzende, Prof. Dr. Eckart Hammer. „Die jüngere Generation muss bei der Entscheidung über ihre Belange, nicht zuletzt über Fragen des Klimaschutzes, viel mehr mitbestimmen können.

Landesjugendring Baden-Württemberg: Alexander Strobel, Vorsitzender: „Das Wahlrecht ist ein demokratisches Grundrecht aller Bürger*innen. Das aktuelle Wahlrecht verwehrt es Jugendlichen bei Landtagswahlen bislang, die politische Richtung mit ihrer Stimme mitzubestimmen. Themen orientieren sich am Wähler, deshalb müssen die jungen Menschen Teil der Wahlberechtigten werden. Nur wenn ihre Stimmen zählen, wird die Jugend auch gehört. Deshalb mein eindringlicher Appell an die Landtagsabgeordneten aller Fraktionen – vollziehen sie die Änderungen jetzt!“ Ebenso muss in einem weiteren Schritt das Wahlrecht für Kommunalwahlen angepasst werden. Neben dem aktiven Wahlrecht sind Jugendliche bereit, ihre Sicht auf die Kommune einzubringen. Das Alter zum passiven Wahlrecht muss hierfür abgesenkt werden


Gemeinsame Erklärung der Landesräte zur Landtagswahlrechtsreform 17.11.2021