Neuer Rahmen für die Kinder- und Jugendhilfe im Land
10/2025
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15. Oktober 2025 das neue Landeskinder- und Jugendhilfegesetz (LKJHG) beschlossen. Es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt das Gesetz aus dem Jahr 2005.
Mit dem neuen Gesetz werden unter anderem die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe an das reformierte SGB VIII angepasst. Schwerpunkte liegen auf Prävention, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Inklusion und Qualitätssicherung.
Für den Landesfamilienrat ist von besonderer Bedeutung, dass Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung als Angebote zur Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung und als Angebote für Familien bei einer für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen förderlichen Gestaltung des Zusammenlebens, explizit genannt sind (§ 26 LKJHG).
Darüber hinaus wird der Landesfamilienrat Baden-Württemberg künftig als beratendes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss vertreten sein.
Den gesamten Gesetzestext können Sie hier nachlesen: