Mutterschutz nach Fehlgeburten angepasst
02/2025
Der Bundestag hat am 30. Januar das Mutterschutzanpassungsgesetz verabschiedet. Es gewährt Frauen nach einer Fehlgeburt erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz. Der Landesfamilienrat begrüßt, dass der Bundestag sich auf diese Entscheidung kurz vor der Bundestagswahl einigen konnten.
Bisher standen Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, keine Mutterschutzfristen zu. Das nun verabschiedete Gesetz schafft eine gestaffelte Regelung, die ab der 13. Schwangerschaftswoche greift. Frauen erhalten nun zwei Wochen Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche, sechs Wochen ab der 17. Woche und acht Wochen ab der 20. Woche. Der Arbeitsgeber hat Anspruch auf Erstattung der mutterschutzrechtlichen Leistungen.
Der Landesfamilienrat hat am 10.02. eine Pressemitteilung zur Anpassung des Mutterschutzes veröffentlicht. Diese finden sie hier:
Pressemitteilung des Landesfamilienrats zur Anpassung des Mutterschutzes