Mit Kindergrundsicherung die Kinderarmut in Deutschland besiegen. Hilfswerk fordert Kindergrundsicherung

07/2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 695 Euro für jedes Kind direkt nach der Bundestagswahl. Mit einer Kindergrundsicherung soll der bestehende Familienlastenausgleich abgelöst, bestehende kindbezogene Leistungen transparent gebündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern bedarfsgerecht gewährleistet werden, und zwar unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem. Um die Kindergrundsicherung sozial gerecht und entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern auszugestalten, soll sie langsam mit steigendem Einkommen abgeschmolzen werden. Im Ergebnis erhalten Kinder und ihre Familien einen Mindestbetrag von 330 Euro, der der maximalen Entlastung durch die derzeitigen Kinderfreibeträge entspricht. Je niedriger das Familieneinkommen ist, desto höher fällt der Betrag der Kindergrundsicherung aus.

Der Präsident des Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, erklärte, das strukturelle Problem der Kinderarmut müsse endlich nachhaltig beseitigt werden. Dafür sei das bisherige Nachjustieren kleinerer Stellschrauben des Sozialsystems nicht geeignet. Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes liegt der Anteil der unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften derzeit bei rund 33 Prozent, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Allein das unterstreicht aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die dringende Notwendigkeit, endlich entschlossen gegen die Kinderarmut in Deutschland vorzugehen.

 


Zur Pressemitteilung und Kernforderungen des DKHW vom 27.07.2021