Mit dem Landesfamilienpass in den Sommerferien: Freizeit, Kultur und Geschichte erleben
07/2019
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Auch zu Hause gibt es Spannendes zu entdecken / Wertvolle gemeinsame Zeit mit den Kindern nutzen“ Lange ersehnt und heiß erwartet: die Sommerferien sind da! Nicht alle Familien verbringen die schulfreie Zeit am portugiesischen Strand oder in den Schweizer Bergen, sondern zu Hause in Baden-Württemberg. Doch auch hierzulande können Eltern mit ihren Kindern tolle Aktivitäten planen und einen schönen Sommer verbringen.
Schon seit 40 Jahren gibt es in Baden-Württemberg den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte. Das Land unterstützt damit Familien im Land, zahlreiche Staatliche Schlösser, Gärten und Museen, kommunale Einrichtungen sowie eine Reihe von nichtstaatlichen Einrichtungen kostenlos oder zu deutlich reduzierten Preisen zu besuchen. Seit diesem Jahr ist der Landesfamilienpass noch flexibler einsetzbar: Wenn weitere Begleitpersonen im Pass eingetragen sind, können auch sie gemeinsam mit den Kindern die volle Vergünstigung nutzen. Auf dieses Angebot, das sich an Familien mit mindestens drei Kindern und an einkommensschwache Familien richtet, wies Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Montag (29. Juli) in Stuttgart hin.
„Es gibt hier so viel Spannendes zu entdecken. Unser Land ist reich an Kultur und Freizeitmöglichkeiten und so vielfältig wie die Menschen, die hier leben“, sagte Lucha. Den Eltern empfahl er: „Unternehmen Sie etwas mit Ihren Kindern und genießen Sie diese wertvolle gemeinsame Zeit. Wenn Sie als Familie nicht schon einen Landesfamilienpass besitzen, so fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach, ob er für Sie und Ihre Kinder in Frage kommt.“ Gleichzeitig dankte Lucha allen Einrichtungen, die sich am Landesfamilienpass beteiligen, für ihr familienfreundliches Engagement.
Ergänzende Informationen
Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen? Einen Landesfamilienpass können Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder) erhalten, wenn diese zusammen mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Ebenso erhalten Familien den Landesfamilienpass schon ab einem Kind, wenn sie mit einem schwer behinderten Kind zusammenleben, den Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Wo kann ein Landesfamilienpass beantragt werden? Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag beim Bürgermeisteramt. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.
Besondere Angebote in der Ferienzeit für Inhaber des Landesfamilienpasses bieten der Europa-Park Rust und die Ravensburger Kinderwelt in Kornwestheim.